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Steigende Energiepreise: Darf ein Vermieter die Nebenkosten beliebig erhöhen?

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Von: Andrea Stettner

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Wegen der Gaskrise und steigender Energiepreise rechnen Mieter bereits mit deutlichen Nachzahlungen. Drohen schon bald absurd hohe Abschlagszahlungen?

Die Kosten für Gas, Strom oder Öl schießen derzeit in die Höhe. Viele Mieter blicken deshalb mit Bangen auf ihre Nebenkostenabrechnung und drohende Nachzahlungen. Doch darf der Vermieter dann die Abschlagszahlungen für die Nebenkosten beliebig erhöhen?

Nebenkostenabrechnung mit der Aufschrift Kosten des Mieters. Wenn die Energiepreise steigen, wirkt sich das auch auf die Nebenkosten von Mietern aus.
Wenn die Energiepreise steigen, wirkt sich das auch auf die Nebenkosten von Mietern aus. © Thomas Trutschel/Imago

Darf der Vermieter höhere Abschlagszahlungen wegen der gestiegenen Nebenkosten verlangen?

Grundsätzlich darf der Vermieter die Nebenkosten anpassen und die monatlichen Abschlagszahlungen dafür erhöhen. Allerdings nicht willkürlich um eine beliebige Summe, sondern immer auf Grundlage der Nebenkostenabrechnung. Haben etwa im vergangenen Jahr die Vorauszahlungen nicht ausgereicht oder der Energielieferant hat bereits schriftlich Preisanpassungen für die Wohnung angekündigt, so darf der Vermieter höhere Abschlagszahlungen verlangen. Die Erhöhung der Nebenkosten muss außerdem schriftlich angekündigt werden, also etwa per E-Mail oder als Brief. Auch Gas- und Stromversorgern sind bei der Erhöhung von Abschlagszahlungen Grenzen gesetzt.

Doch selbst, wenn sich die Abschlagszahlungen nicht erhöhen: Nebenkosten-Nachforderungen müssen ohnehin beglichen werden. Und dann werden oft hohe Summen auf einen Schlag fällig. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter freiwillig höhere monatliche Abschlagszahlungen zu vereinbaren, um hohe Nachforderungen zu vermeiden. Ob Vermieter wegen der Inflation auch die eigentliche Miete anpassen dürfen, erklären wir hier.

Nebenkostenabrechnung: Wann müssen Mieter mit einer Nachzahlung rechnen?

Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter eingehen. Ist der Vermieter zu spät dran, kann er keine Nachforderungen mehr stellen, während Rückerstattungen an die Mieter immer ausbezahlt werden müssen. In den meisten Fällen, wird die Nebenkostenabrechnung jedoch deutlich früher eintrudeln. Nachzahlungen müssen dann in der Regel innerhalb eines Monats beglichen werden. Wer finanzielle Schwierigkeiten hat und die Summe nicht begleichen kann, sollte hier so schnell wie möglich Rücksprache mit dem Vermieter halten und wenn möglich eine Ratenzahlung vereinbaren.

Um welche Summe sich die Nebenkosten 2022 erhöhen können, steht noch in den Sternen. Experten wie Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung halten es laut Bericht von SWRFernsehen für möglich, dass die Gaspreise in diesem und kommendem Winter um das Fünffache steigen könnten. Laut einer Auswertung des Verbraucherportals Check24 fällt die Gaspreiserhöhung derzeit nicht ganz so drastisch aus. Mieter können jedoch zumindest etwas gegensteuern und versuchen, etwa beim Heizen Gas einzusparen und ihre Stromfresser im Haushalt zu enttarnen. (as)

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