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Urteil im Dönermesser-Prozess ist rechtskräftig

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Polizisten nehmen in Reutlingen einen Mann fest, der zuvor eine Frau getötet haben soll. Foto: Stephan Zenke/Archiv
Polizisten nehmen in Reutlingen einen Mann fest, der zuvor eine Frau getötet haben soll. Foto: Stephan Zenke/Archiv © Stephan Zenke

Tübingen (dpa) - Das Urteil im Dönermesser-Prozess ist rechtskräftig. Der 22 Jahre alte Verurteilte habe die eingelegte Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Tübingen heute mit.

Das Gericht hatte den jungen Mann Anfang April wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt - was eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er am 24. Juli 2016 in Reutlingen seine Freundin mit einem Messer aus einem Dönerimbiss tötete und zwei weitere Menschen verletzte. Das Verfahren ist demnach nun abgeschlossen (Az.: 5 Ks 26 Js 15235/16).

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