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Alarm im Gerichtssaal: Angeklagter verletzt Ex-Freundin

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Hamburg - Wer wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht steht, führt sich wenigstens dort anständig auf, sollte man meinen. Doch ein Angeklagter tat das genaue Gegenteil.

Ein 39 Jahre alter Angeklagter hat beim Auftakt eines Prozesses vor dem Hamburger Landgericht eine Zeugin - seine frühere Freundin - verletzt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Der 39-Jährige sei während deren Vernehmung plötzlich aufgestanden und habe sie mit einem Gegenstand am Hals attackiert, erklärte die Polizei.

Die 25-Jährige und der ihr zur Hilfe eilende Staatsanwalt erlitten leichte Verletzungen und wurden vom Rettungsdienst versorgt, mussten aber nicht in ein Krankenhaus gebracht werden. Auch der Angreifer wurde verletzt. Er kam auf die Krankenstation des Hamburger Untersuchungsgefängnisses.

Womit er die Frau angriff, war laut Polizei zunächst unklar. Nach Angaben des Senders hatte der Mann eine Rasierklinge dabei. Einen Bericht, dass der Angeklagte mit einem Bleistift auf die Zeugin eingestochen haben soll, konnte der Sprecher zunächst nicht bestätigen.

Außerdem soll er der Frau gedroht haben, er werde wieder „durchdrehen“ - damit soll er laut Staatsanwaltschaft auf seine frühere Verurteilung wegen Mordes angespielt haben.

Im Gerichtssaal wurde Alarm ausgelöst. Nach Polizeiangaben wurde niemand schwer verletzt.

Der Mann soll seine frühere Partnerin vor etwas mehr als einem Jahr an einem S-Bahnhof mit der Faust ins Gesicht geschlagen und später Möbel in ihrer Wohnung zerstört haben. Bei dem daraufhin gegen ihn eingeleiteten Polizeieinsatz verletzte er sich selbst mit einem Messer und stach dann in Richtung eines Beamten. Er wurde mit einem Beinschuss gestoppt.  Er muss sich unter anderem wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Berufungsverhandlung. Der Angeklagte war vom Amtsgericht bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Dagegen legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung ein.

dpa/afp

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