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Grausamer Doppelmord von Herne: Urteil gegen Marcel H. gefallen

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Urteil im Prozess um den Doppelmord von Herne
Urteil im Prozess um den Doppelmord von Herne. © dpa

Das Landgericht Bochum hat das Urteil im grausamen Doppelmord verkündet. Die Strafe für den 20-jährigen Marcel H. aus Herne steht fest.

Bochum - Elf Monate nach einem Doppelmord von unfassbarer Grausamkeit ist ein 20-jähriger Mann aus Herne im Ruhrgebiet zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten die spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.

Der Angeklagte Marcel H. hatte gestanden, im März 2017 einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Furcht und Entsetzen gesorgt.

Gericht stufte Marcel H. als Erwachsenen ein

Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgericht stufte den zur Tatzeit 19-Jährigen als Erwachsenen ein, obwohl auch eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus.

Marcel H. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft - auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war.

Lebenslange Haftstrafe für Marcel H.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess in Bochum vergangene die Höchststrafe für den 20-jährigen Marcel H. beantragt. Lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lautet die vorgetragene Forderung der Anklage.

Im Plädoyer sprach die Staatsanwaltschaft von „schrecklichen Taten“ und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen.“ Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in „menschenverachtender Weise“ über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht „ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne“ gesorgt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. H.s Anwalt stellte in seinem Schlussvortrag keinen konkreten Antrag für das Strafmaß.

Grausamer Doppelmord - gibt es ein Motiv?

Nur Vermutungen gibt es zum Motiv. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie „Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei“ in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt.

Was bedeutet „Besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung“?

Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann in Deutschland frühestens nach 15 Jahren freikommen. Das gilt allerdings nicht bei einer „besonderen Schwere der Schuld“. Die kann das Gericht feststellen, wenn ein Täter etwa besonders grausam vorgegangen ist oder es mehrere Opfer gab. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist dann in der Praxis ausgeschlossen.

Davon unabhängig ist die sogenannte Sicherungsverwahrung. Das Gericht verhängt sie nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil oder auch nachträglich angeordnet werden.

Ein Gutachten hatte den mutmaßlichen Doppelmörder als voll schuldfähig eingestuft. Im Prozess wurden grausige Details bekannt. Die Schwester des Täters beschreibt Marcel H. als gewalttätig von Kindesbeinen an.

dpa/AfP/ml

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