Flughafen-Tipp: So kommst Du nach dem Urlaub stressfrei durch den Zoll
Die Urlaubszeit steht bevor und zahlreiche Menschen treten die Reise ins Ausland an. So kommst Du bei der Rückkehr einfacher durch den Flughafen-Zoll:
Wenn in Deutschland die Sommerferien beginnen, startet die große Urlaubszeit des Jahres. Zahlreiche Menschen machen sich per Auto, Zug oder Flugzeug auf den Weg ins Ausland. Gerade letzteres Verkehrsmittel kann in diesem Jahr aber für viel Frust sorgen. So klagen Passagiere an deutschen Flughäfen wie Stuttgart über lange Wartezeiten, fehlendes Gepäck oder ausfallende Flüge. Mit ein paar Tipps kann der Rückflug aber stressfreier gestaltet werden.
Name | Bundeszollverwaltung |
Bedienstete | 44.000 (2021) |
Behördenleitung | Präsidentin Colette Hercher |
Hauptsitz | Bonn |
Reise-Tipps: Wie Du nach dem Urlaub stressfrei durch den Flughafen-Zoll kommst
Denn wer in den Urlaub ins Ausland fliegt, kennt ein großes Problem: Der Koffer ist auf dem Rückflug meist schwerer als auf der Hinreise. Immerhin hat man sich am Urlaubsort der Wahl schön mit Souvenirs, Kleidung und anderen Waren eingedeckt. Gerade die können am Ende richtig teuer werden, wenn man die Zollregeln nicht kennt. Ebenfalls tief in die Tasche greifen muss man, wenn das Gepäck verschwindet – so sollte man sich anschließend verhalten.
So kann es teuer werden, wenn man aus dem Urlaub Zigaretten, Schmuck oder andere Souvenirs mitbringt. Der Frankfurter Zoll gibt daher Reisetipps an alle Reisenden, um die Rückkehr stressfrei zu machen. Gerade am Flughafen Frankfurt klagen derzeit viele Reisende über Probleme und Chaos.
Flughafen-Tipps: Passagiere wissen oft nicht über Zollregeln Bescheid
Besonders gerne übersehen wird, dass man nur eine bestimmte Menge von „Waren zu nichtgewerblichen Zwecken“ aus Nicht-EU-Ländern oder aus Sondergebieten mit nach Deutschland nehmen darf. Dazu gehören zum Beispiel Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe.
Auch eine Wertgrenze von 1.200 Euro darf nicht überschritten werden. Wer zu viel dabei hat, muss anschließend den Geldbeutel zücken. Innerhalb der EU zählen diese Beschränkungen zwar nicht, es gibt aber trotzdem Ausnahmen für Genussmittel, auf die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden.
Diese Zoll-Regeln am Flughafen müssen Urlauber kennen
Bei der Rückkehr aus dem EU-Ausland und aus Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln oder französischen Übersee-Departements gelten strenge Einschränkungen:
- Arznei- und Betäubungsmittel: Nur in Mengen des persönlichen Bedarfs, keine gefälschten Arzneimittel, keine für Doping verwendbare Stoffe, pflanzliche oder tierische Stoffe können dem Artenschutz unterliegen.
- Barmittel (Geld, Gold, Inhaberpapiere), die mehr als 10.000 Euro wert sind, müssen schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Es kann sonst eine Strafe von bis zu einer Million Euro drohen.
- Feuerwerkskörper müssen angemeldet werden. Für die Stufen F3 und F4 ist eine besondere Erlaubnis erforderlich, nicht zugelassene Feuerwerkskörper dürfen zudem nicht eingeführt werden. Diese werden beschlagnahmt und es wird ein Strafverfahren eingeleitet.
- Gefährliche Hunderassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier sowie Bullterrier dürfen nicht mit nach Deutschland gebracht werden.
- Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien dürfen nicht eingeführt werden.
- Rohdiamanten müssen sich für die Einfuhr in einem versiegelten Behältnis befinden, mit einem Zertifikat der Sendung versehen sein und es muss ein Zertifikat im Original dabei sein, dessen Gültigkeit von einer Behörde bestätigt worden ist.
- Kulturgüter, die aus religiösen oder weltlichen Gründen für einen Staat wichtig sind, können nur mit einer offiziellen Erlaubnis des Staates eingeführt werden.
- Lebens- und Futtermitteln dürfen für den eigenen Gebrauch eingeführt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die aufgrund der Gegend, des Artenschutzes oder des Arzneimittelgesetzes nicht mitgebracht werden dürfen.
- Gefälschte Marken und Produkte können vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden. Auch ein Strafverfahren kann drohen.
- Tiere und Pflanzen dürfen nicht eingeführt werden, sobald es sich um vom Aussterben bedrohte Arten handelt. Hinzu wird überprüft, dass keine Seuchen oder Krankheiten eingeschleppt werden.
- Waffen und Munition dürfen in manchen Fällen mit nach Deutschland genommen werden. Verbotene Waffen oder Munition sind allerdings nicht erlaubt und können zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen.
Reise-Tipp: Alle Zoll-Regeln in einer App
Wer sich die Zoll-Regeln für Deutschland genau durchlesen möchte, kann dies auf der Seite www.zoll.de/reisen tun oder die kostenlose App „Zoll und Reise“ herunterladen. „Wer sich rechtzeitig informiert, hat‘s auch beim Zoll leichter. Nicht alles, was man im Urlaubsland finden oder kaufen kann, darf man als Souvenir nach Deutschland mitbringen“, erklärt Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. (pm/dh)