Hackfleisch-Rückruf: Achtung, falscher Inhalt – Penny-Produkt enthält eben nicht nur Rind
Ein bei Penny verkauftes Hackfleisch ist von einem aktuellen Rückruf betroffen. Das Produkt von „Mühlenhof“ könnte den falschen Inhalt enthalten. Das müssen Verbraucher jetzt wissen:
- Verbraucherschützer warnen aktuell vor einem Rückruf von Hackfleisch.
- Das Produkt wurde bei Penny verkauft und enthält nicht den gekennzeichneten Inhalt.
- Wegen eines Verpackungsfehlers befindet sich in dem Produkt gemischtes Hackfleisch mit Schweinefleisch, statt wie ausgezeichnet reines Rinderfleisch.
Hackfleisch kommt in der deutschen Küche bei vielen Gerichten zum Einsatz. Viele greifen dabei zur gemischten Version, andere bevorzugen Hackfleisch, das rein aus Rind besteht. Bei einem Produkt, das bei Penny verkauft wurde, kann man sich jedoch nicht auf die Bezeichnung auf der Verpackung verlassen – denn wie Verbraucherschützer aktuell warnen, ist das „Mühlenhof“-Hackfleisch einer bestimmten Charge falsch gekennzeichnet. HEIDELBERG24 fasst zusammen, welche Produkte genau von dem Rückruf betroffen sind – und was Penny-Kunden nun in diesem Zusammenhang beachten müssen:
Hackfleisch-Rückruf: Penny-Produkt falsch verpackt – auch Schweinefleisch enthalten
Wie die WestfalenLand Fleischwaren GmbH mitgeteilt hat, ist von dem aktuellen Rückruf der Artikel „Mühlenhof Rinderhackfleisch zum Braten“ betroffen. Wie das Unternehmen weiter informiert, wurde bei der betroffenen Charge eine falsche Verpackungsfolie verwendet. Diese bezeichnet Rinderhackfleisch – das Rückruf-Produkt enthält allerdings gemischtes Hackfleisch aus Schwein und Rind.

Folgendes Produkt, das laut produktwarnung.eu bei Penny in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen sowie in Teilen von NRW verkauft wurde, ist von dem aktuellen Rückruf betroffen:
- Artikel: „Mühlenhof Rinderhackfleisch zum Braten“
- 500 g im Schlauchbeutel
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.06.2022
- Ident-Nr.: 016306222612
Laut den Verbraucherschützern von produktwarnungen.eu sind von dieser vorsorglichen Maßnahme keine Produkte außer mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen. Ein weiterer aktueller Rückruf betrifft drei beliebte Nudel-Sorten, bei denen vor einer möglichen Belastung mit Salmonellen gewarnt wird.
Hackfleisch-Rückruf von Penny-Produkt: Das müssen Kunden jetzt wissen
Wer in letzter Zeit in den betroffenen Bundesländern Hackfleisch bei Penny gekauft hat, sollte die Verpackung entsprechend mit den im Rückruf beschriebenen Daten abgleichen. Wer kein gemischtes Hackfleisch bzw. Schweinefleisch isst, kann das Produkt im Markt zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Dies ist üblicherweise auch ohne Vorlage eines Kassenbons möglich. Auch interessant: Hackfleisch richtig anbraten: Diese häufigen Fehler vermeiden – dann gelingt es perfekt.
Penny hat das betroffene Produkt den Angaben zufolge aus dem Verkauf genommen. „Für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich“, teilt das Unternehmen im Rückruf mit. Kunden, die Fragen haben, können sich unter folgendem Kontakt beim Kundenservice melden:
- Telefonummer: 0251-20836130
- Werktags von 8 bis 18 Uhr
- E-Mail: info@westfalenland.de
Ein Produkt-Rückruf ist in Deutschland keine Seltenheit. Denn auch wenn vor allem bei Lebensmitteln ständig kontrolliert wird, kann es dennoch vorkommen, dass gewisse Chargen eines Produkts in der Produktion mit gesundheitsschädlichen Stoffen, Keimen oder Fremdkörpern belastet werden. Oft werden Rückrufe auch schon vorsichtshalber gestartet, wenn nur ein Anfangsverdacht einer Verunreinigung besteht. Supermärkte und Discounter wie Aldi oder Kaufland nehmen betroffene Produkte dann in der Regel sofort aus dem Verkauf.
Rückrufe: So erfahren Verbraucher von aktuellen Warnungen
Oft informieren auch die Supermärkte und Discounter über Soziale Medien oder ihre Internetseiten über Rückrufe von fehlerhaften Produkten, die bei ihnen verkauft wurden. In besonders schweren Fällen verbreitet auch die Warnapp KATWARN einen Produkt-Rückruf mittels einer Push-Nachricht direkt auf das Handy. Eine weitere Möglichkeit für Kunden, sich über die aktuellen Rückrufe zu informieren, sind Internetportale, die sich auf diese Meldungen spezialisiert haben. Das war zum Beispiel auch bei einem aktuellen Rückruf von Nippon-Schokolade der Fall, bei der vor Kunststoffteilen gewarnt wurde. Zu den Portalen gehören zum Beispiel www.produktrueckrufe.de oder www.lebensmittelwarnung.de (kab)