Grille und Co. in Lebensmitteln: Was man beim Insekten-Kauf beachten sollte
Sicher ist der ein oder andere neugierig und will probieren, wie Insekten schmecken. Für Krabbler aus dem Handel gelten strenge Vorschriften. Selbst sammeln sollte man die Tiere aber nicht:
Seit Ende Januar ist es in Deutschland erlaubt, Hausgrillen und die Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln zu verarbeiten. Jetzt braucht allerdings niemand Angst haben, dass er die Krabbler untergejubelt bekommt, denn es muss auf der Verpackung deutlich gemacht werden, ob Insekten im Lebensmittel enthalten sind. Die Verbraucherzentrale gibt Aufschluss darüber, wie streng die Vorschriften bei der Haltung und Fütterung von Speiseinsekten sind und was man beachten sollte, wenn man sich ganze Insekten zum Essen kaufen will.
Insekten in Lebensmitteln: Strenge Vorschriften bei der Haltung
Schon beim bloßen Gedanken daran, sich eine Grille oder einen Käfer in den Mund zu stecken, läuft es sicher dem oder anderen kalt den Rücken runter. Dabei gibt es einige Vorteile, die das Verspeisen von Insekten haben kann. Wie bei anderen Tieren, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, unterliegt auch die Haltung von Insekten strengen Vorschriften.
Die Insekten, die in Deutschland verwendet werden, „stammen ausschließlich aus kontrollierter Aufzucht“, so die Verbraucherzentrale. In Afrika sind Heuschrecken teils eine Plage, allerdings werden diese Tiere nicht gefangen und zu uns transportiert. Sie würden die Hygienevorschriften und rechtlichen Anforderungen im deutschen Lebensmittelhandel nicht erfüllen.
Insekten in Lebensmitteln: Keine spezifischen Vorschriften zur Fütterung
Insektenfarmen gibt es bereits in vielen Ländern, in Spanien, den Niederlanden, aber auch in Deutschland. Auf der Verpackung muss allerdings nicht gekennzeichnet sein, woher genau die Insekten im Lebensmittel stammen. Für die Fütterung von Insekten gibt es keine spezifischen Vorschriften, aber sie unterliegt der Futtermittelhygiene-Verordnung. Das bedeutet zum Beispiel, dass keine Lebensmittelabfälle verfüttert werden dürfen, nur bestimmte Zusatzstoffe verwendet werden und bestimmte mikrobiologische Vorgaben eingehalten werden müssen.
Der Verband für Bio-Lebensmittel Naturland geht noch einen Schritt weiter: Hier sollen für die Insektenfütterung ausschließlich „ökologisch-pflanzliche Nebenprodukte und Reststoffe aus der ökologischen Produktion eingesetzt werden“. Produkte, die als Nahrungsmittel für den Menschen verwendet werden können, sollen dabei ausdrücklich nicht verfüttert werden.
Grillen und Käfer essen: Augen auf beim Insekten-Kauf
Für die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln gibt es also bereits Hygiene-Vorschriften, sodass Verbraucher die Krabbler unbesorgt essen können. Für einige Experten sind diese Regelungen allerdings noch zu ungenau. Sie warnen vor dem Verzehr von Insekten, da die gesundheitlichen Folgen für Menschen unklar seien, wenn sich zum Beispiel eine Krankheit unter den in Massenhaltung gezüchteten Tieren breit macht. Auch zur Tötung gibt es noch keine spezifischen Vorschriften. Auch Allergiker sollten aufpassen, da sonst Kreuzreaktionen drohen, wie echo24.de berichtet.
Und wie sieht es mit Insekten aus, die man sich selbst zubereitet? Grille und Käfer werden bei uns in Lebensmitteln vor allem als Mehl verarbeitet. Wer sich gerne mal eine ganze frittierte Grille zubereiten will, sollte darauf achten, dass die Tiere für den Verzehr durch Menschen gezüchtet wurden. Auf keinen Fall sollte man die Krabbler draußen selbst fangen, da sie von Parasiten befallen sein könnten. Auch die Insekten aus dem Zoohandel oder dem Angler-Laden sind nicht als Menschen-Speise geeignet. (resa)