Corona in BW: Sperrstunde und Kontaktbeschränkungen – Diese Regeln gelten jetzt
Baden-Württemberg - Wegen der Omikron-Variante verschärft das Land nach den Weihnachtsfeiertagen erneut die Corona-Regeln. Was im Januar 2022 gilt:
Aktuell sinken die Infektionszahlen in Baden-Württemberg noch. Erstmals seit vielen Wochen ist die 7-Tage-Inzidenz im Südwesten wieder unter den Wert von 300 gefallen. Am Donnerstag (23. Dezember) meldet das Landesgesundheitsamt (LGA) einen Inzidenz-Wert von 274,1. Forscher und Politiker gehen aber davon aus, dass die Zahl der Corona-Ansteckungen nach Weihnachten wieder sprunghaft ansteigen wird.
Wie in USA, Großbritannien oder Dänemark wird die hochansteckende Omikron-Variante auch bei uns bald das Infektionsgeschehen dominieren. Bislang wurden dem LGA 493 Omikron-Fälle in Baden-Württemberg übermittelt – sieben Tage zuvor waren es noch 97 Fälle. Um die Ausbreitung der Super-Mutante zu bremsen, hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für die Weihnachtstage bereits verschärft. Nach den Feiertagen kommen auf die Menschen in Baden-Württemberg nochmals härtere Maßnahmen zu.
Bundesland | Baden-Württemberg |
Einwohnerzahl | 11.103.043 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 35.751 km² |
Landeshauptstadt | Stuttgart |
Minitserpräsident | Winfried Kretschmann (Grüne) |
Corona-Verordnung BW: Härtere Regeln ab 27. Dezember
Für Geimpfte und Genesene werden Kontaktbeschränkungen nochmals erweitert. Zudem sollen in Innenräumen künftig nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Masken getragen werden. In der Gastronomie gilt ab dem 27. Dezember eine Sperrstunde. Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen werden weiter reduziert. Die 2G-Plus-Regel wird an die aktuelle Stiko-Empfehlung angepasst.

Die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg ab dem 27. Dezember im Überblick:
Private Kontakte
- Für geimpfte und genesene Personen gilt:
- max. 10 Personen in Innenräumen
- max. 50 Personen im Freien - Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
- Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
FFP2-Masken in Innenräumen
In Innenräumen mit Maskenpflicht sollen alle Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen ‒ beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
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Sperrstunde in Gastronomie
In der Alarmstufe II gilt für alle Gastronomie-Betriebe eine Sperrstunde zwischen 22:30 und 5 Uhr. Ausnahme: An Silvester beginnt die Sperrstunde um 1 Uhr. Sollten Menschen in Gastronomiebetrieben privat zusammenkommen, gilt die Regel für private Kontakte.
Änderungen bei der 2G-Plus-Regel
Ab dem 27. Dezember sind weniger Menschen von einem zusätzlichen Test ausgenommen:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
In der Alarmstufe II wird die Teilnehmerzahl bei Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongressen abermals reduziert: Ab 27. Dezember ist dann nur noch bis zu 50 Prozent der Kapazität erlaubt. Vor Ort sind dann maximal 500 Zuschauer zugelassen.
Die verschärfte Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gilt vorerst bist zum 24. Januar 2022. Man werden die Regeln aber „fortlaufend auf den Prüfstand stellen und an das aktuelle Infektionsgeschehen anpassen“, heißt es aus Stuttgart. (rmx)