Bei Auswärtsspiel in Pirmasens
Waldhof-Fans machen Ärger über DFB Luft
Pirmasens – Beim Waldhof-Auswärtsspiel gegen Pirmasens machen die SVW-Fans ihrem Ärger über den Punktabzug und die Aussagen von Richter Achim Späth Luft:
„Es gibt drei Gruppierungen: Fans, Ultras und Verbrecher. Es ist notwendig, diese auseinander zu kriegen. Da sind sie auf einem guten Weg. Wenn das nicht gelingt, wird es für den ganzen Fußball ein Drama“, hat Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, in der Urteilsverkündung gesagt.
Diesen Satz haben einige Waldhof-Fans zum Anlass genommen, um beim Auswärtssieg in Pirmasens über ein Plakat ihrem Ärger Luft zu machen. „Fans und Ultras in der Kurve - Verbrecher in der DFB-Zentrale“, ist auf diesem zu sehen.
Hintergrund
Nachdem es in der Relegation gegen Uerdingen Ende Mai im Carl-Benz-Stadion zu heftigen Ausschreitungen im Waldhof-Block gekommen ist, die sogar zu einem Spielabbruch geführt haben, hat der DFB-Kontrollausschuss am 19. Juni beantragt, dass dem Klub für die kommende Saison neun Punkte abgezogen werden. Zudem fordert er eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro und weitere Auflagen wie beispielsweise den Ausbau der Videoüberwachung.
Der SVW hat der Strafe nicht zugestimmt und hat in der Folge auf den DFB-Antrag reagiert. „Wir haben dem Antrag des DFB nicht zugestimmt und eine Begründung abgeliefert, warum diese Entscheidung nicht im Verhältnis zu unserer Meinung steht“, sagt Geschäftsführer Markus Kompp. In ähnlichen Fällen hat der DFB bisher auf Punktabzüge verzichtet.
Das Strafmaß ist bei der Gerichtsverhandlung am 5. Juli 2018 zwar auf drei Minuspunkte und 40.000 Euro Strafe reduziert worden, doch damit haben sich die Waldhöfer nicht zufriedengegeben. „Prinzipiell halte ich die Entscheidung aber für falsch, mit einem Punktabzug in den Spielbetrieb einzugreifen“, hat Kompp unmittelbar nach dem Urteil gesagt.
Sowohl der DFB-Kontrollausschuss als auch der SV Waldhof Mannheim sind in Berufung gegangen. Am 25. September ist der Fall vor dem DFB-Bundesgericht mündlich verhandelt worden. Die Geldstrafe wird zwar von 40.000 auf 25.000 Euro reduziert, der Punktabzug bleibt aber bestehen.
nwo