Pyro, Banner, Flitzer: Vereine werden künftig für Täter-Identifizierung belohnt

Die Bestrafung von Vergehen seitens der Fans wie das Abbrennen von Pyrotechnik, beleidigende Banner oder auch Flitzer soll von der 1. bis zur 3. Liga neu geregelt werden.
München/Frankfurt am Main - Der DFB-Kontrollausschuss wird sich künftig an einem neuen Strafenkatalog für Vergehen der Fans auf den Rängen orientieren, der als Basis für Anträge an das DFB-Sportgericht gelten soll. Das meldet die Sport Bild.
Demnach haben sich der für Recht zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch (59) und die DFL-Bosse Reinhard Rauball (71) und Peter Peters (56) auf diesen neuen, transparenteren Katalog verständigt, der für die Vereine der Bundesliga, der 2. Liga und der 3. Liga gültig ist. Bereits im Februar hatten wir über entsprechende Pläne berichtet.
Vorteil der neuen Regelung: Die Vereine können die auferlegten Strafen selbst teilweise erheblich reduzieren, wenn sie die Täter identifizieren. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, die dann reduzierten Strafen auf die Übeltäter umzulegen und diese zur Kasse zu bitten. Das Schlüsselwort: „täterorientierte Sanktionierung.“ Reinhard Grindel hatte mit seinem Vorstoß zur Abschaffung von Kollektivstrafen gegen Fans den Nerv vieler getroffen.
Der Plan sieht wie folgt aus: Die von den Anhängern immer wieder kritisierten Kollektivstrafen wie Geisterspiele oder Tribünensperrungen sollen so künftig vermieden und die Vereine motiviert werden, die Übeltäter aus den Stadien zu ermitteln und von den Spielen fernzuhalten.
So sollen die Strafen künftig aussehen
1. Liga | 2. Liga | 3. Liga | |
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Abschießen/Werfen von Pyrotechnik, pro Stück | 3000 Euro | 1500 Euro | 750 Euro |
Abbrennen von Pyrotechnik, pro Stück | 1000 Euro | 600 Euro | 350 Euro |
Flitzer auf dem Spielfeld | 3000 Euro | 2000 Euro | 1000 Euro |
Laserpointer blendet Spieler | 4000 Euro | 2000 Euro | 1000 Euro |
Beleidigendes Banner / Plakat ab drei Quadratmeter Größe | 8000 Euro | 4000 Euro | 2000 Euro |
Grundsätzlich sollen sich nach Informationen des Blattes die Strafen erhöhen, sollte das Spiel wegen des Vergehens unterbrochen werden müssen: Bis zu einer Minute um 20 Prozent und ab einer Minute um 50 Prozent. Dauert eine Unterbrechung länger als fünf Minuten, soll die Strafe sogar um 100 Prozent erhöht werden. Reduziert wird die Strafe allerdings, wie schon erwähnt, sollte mindestens ein Täter (25 Prozent), die Hälfte der Täter (50 Prozent) oder alle Täter (75 Prozent) identifiziert werden.
fw