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So bekommen Sie dennoch Geld zurück, wenn Sie Ihren Flug stornieren müssen

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Sie müssen Ihren Flug stornieren? Dann können Sie sich Ihre Kosten anteilig zurückholen.
Sie müssen Ihren Flug stornieren? Dann können Sie sich Ihre Kosten anteilig zurückholen. © picture-alliance/ dpa / Gero Breloer

Wer seinen Flug stornieren muss, für den ist dies meist ein Verlustgeschäft. Doch was die meisten nicht wissen: Sie können sich Steuern und Gebühren zurückholen.

Flugreisende können für unvorhergesehen Fälle mit einer Reiserücktrittsversicherung vorsorgen. Diese greift dann für Ereig­nisse wie etwa Krankheit. Doch so eine Versicherung zahlt leider nicht immer. Wenn Reisende wegen eines unerwarteten Termins verhindert sind, haben sie das Nachsehen.

"Wer einen Flug nicht antritt, kann aber auf jeden Fall Steuern und Gebühren zurück­fordern", erklärt die Stiftung Warentest. Wie Sie das genau anstellen? Wir verraten es Ihnen.

Wer seinen Flug storniert, kann sich Steuern und Gebühren zurückholen

Wer wegen eines Termins seinen Flug nicht wahrnehmen kann, der sollte sich bezüglich Rückzahlungen direkt an die Airline wenden. Denn was viele nicht wissen: Sowohl Steuern als auch anfallende Gebühren bekommen Sie bei einer Stornierung dennoch zurück.

Hierbei können Sie sich also trotz nicht angetretenem Flug einen Teil Ihrer Kosten zurückholen. Dieser Betrag macht meist etwa rund 50 Euro aus. Die Ansprüche dieser Erstattung verjähren erst nach drei Jahren. Ein passendes Formular für die Forderung von Steuern und Gebühren bei Flugstornierung stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Lesen Sie hier: Günstiger reisen: Darum sollten Sie Ihren Flug an einem Sonntag buchen.

Was aber, wenn die Airlines sich gegen die Erstattung wehren?

Wie Stiftung Warentest berichtet, läuft das Zurückfordern der genannten Kosten bei Lufthansa und Eurowings meist reibungslos. Verbraucher bekommen hier in den meisten Fällen die ihnen zustehenden Kosten zurückerstattet.

Video: Flugtickets stornieren: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Anders sieht es bei Billigfliegern wir Ryanair oder EasyJet aus. Hier könnte der Antrag auf Kostenrückzahlung auf Widerstand stoßen. Oftmals mussten Passagieren hier sogar mit dem Anwalt Ihre Rückzahlung einfordern. "Bei der irischen Gesell­schaft Ryanair erhält der Kunde bei der Buchung nur eine einzige Zahl genannt, den Gesamt­ticket­preis. Wer nicht genau weiß, wie viel Steuern und Gebühren er gezahlt hat, weiß auch nicht, was er zurück­fordern soll", erklärt die Stiftung Warentest.

Auch wer seinen Flug über ein Reiseportal gebucht hat, sollte sich für die Rückerstattung direkt an die jeweiligen Airline wenden. Denn die Fluggesellschaft ist am Ende auch der Vertragspartner.

Auch interessant: Durch diese Fehler von Airlines können Sie viel Geld sparen.

sca

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