Vogelgrippe jetzt auch in Heidelberg – 2 infizierte Möwen nachgewiesen
Heidelberg - Die tödliche Vogelgrippe breitet sich immer weiter aus – und ist jetzt auch in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt worden. Die Folgen:
Jetzt also auch in Heidelberg! Am Montag (6. März) wird in zwei Fällen die Geflügelpest amtlich festgestellt – auch Vogelgrippe genannt. Bei zwei Anfang vergangener Woche am Neckar verendeten Möwen wird nach einer Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt der Geflügelpest-Erreger vom Subtyp HPAI H5N1 nachgewiesen.
Infizierte Möwen am Neckar gefunden – Vogelgrippe in Heidelberg
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund zwischenzeitlich bestätigt. Die Veterinärbehörde der Stadt Heidelberg hat sich umgehend bezüglich der erforderlichen Maßnahmen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart sowie dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe verständigt.
Die Veterinärbehörde wird eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, die ab Donnerstag (9. März) eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen anordnet, um eine Virenübertragung durch vorbeiziehende Wildvögel zu vermeiden.

Schutzmaßnahmen: Veterinärbehörde ordnet Aufstallung an
Das Virus ist derzeit wieder stark europaweit verbreitet. Betroffen sind Wildvögel sowie Geflügel und andere Vögel gehaltener Arten von Skandinavien bis nach Südeuropa. Eine Übertragung auf den Menschen ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch sehr selten. Laut Robert Koch-Institut gilt das Risiko als sehr gering und in Deutschland ist bisher noch kein einziger Fall aufgetreten. Schutzmaßnahmen sind vor allem bei der Nutztierhaltung, zum Beispiel bei Geflügelhöfen, wichtig.
Die zuständige Veterinärbehörde ordnet als Schutzmaßnahme die Aufstallung an:
- Die Stadtverwaltung hat die Halter von größeren Geflügelbeständen im Stadtgebiet informiert.
- Die Veterinärbehörde wird per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen anordnen. Der Volltext der Allgemeinverfügung wird unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen zu finden sein.
- Auch Halter von kleinen Geflügelbeständen im privaten Bereich sind seit Januar 2023 verpflichtet, ihre Tiere mit strengen Hygienemaßnahmen vor einem Viruseintrag zu schützen. Hinweise und Tipps hierzu hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf seiner Webseite zusammengestellt.
- Die Einrichtung von Sperrzonen ist nach derzeitigem Stand nicht erforderlich.
- Wenn Bürger tote Wasser- oder Greifvögel im öffentlichen Raum finden, sollten diese auf keinen Fall berührt werden. Wer einen derartigen toten Vogel findet, wendet sich bitte an das jeweils zuständige Veterinäramt. In Heidelberg ist es per E-Mail unter veterinaeramt@heidelberg.de zu erreichen.
Hier wütet die Vogelgrippe bereits in Rhein-Neckar-Kreis
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden Württemberg und des Robert Koch-Instituts erhältlich.
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Wegen mehrerer bestätigter Geflügelpest-Fälle sind auch einige Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis von der Aufstallungspflicht betroffen und auch der beliebte Tierpark in Walldorf hat nach dem Tod eines Nandus vorsorglich geschlossen. (pek mit PM)