Rhein-Neckar-Kreis: Eklig! Tote Maus und Schimmel – was Lebensmittelkontrolleure so finden
Rhein-Neckar-Kreis - Es ist nicht nur ekelhaft, sondern auch meist gesundheitsgefährdend, was Lebensmittelkontrolleure in Restaurants oder Bäckereien finden. Die Bilanz 2021:
Manchmal ist es eigentlich besser, wenn man nicht weiß, wie es in mancher Küche und in manchem Betrieb hinter den Kulissen zugeht! Und dennoch ist es enorm wichtig, dass Veterinäramt und Verbraucherschutz da genauer hinschauen – und zwar unangekündigt. So bringt der Jahresbericht 2021 des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg viel Ekelhaftes ans Licht.
Landkreis | Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) |
Regierungsbezirk | Karlsruhe |
Einwohner | 548.233 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Landrat | Stefan Dallinger (CDU) |
Rhein-Neckar-Kreis: Trotz Corona-Zwangsschließungen viel Arbeit für Verbraucherschutz
Kontrollbesuche in Restaurants und Großbetrieben, die Überprüfung von Lebensmitteln, die unter den Begriff „Irreführung bzw. Täuschung“ fallen, elektronische Probennahmen oder das „Honigprojekt“ – die Mitarbeitenden im Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hatten in den vergangenen zwei Jahren genug zu tun.
„Die zeitweise Schließung von Gaststätten während der Corona-Pandemie hat nicht zu weniger Arbeit, aber phasenweise zu einer Verlagerung unserer Arbeitsschwerpunkte geführt“, erklärt der Leiter des Referats Verbraucherschutz, Rudi Wolf. Gemeinsam mit Amtsleiterin Dr. Dominika Hagel und der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, stellte er am Mittwoch (11. Mai) in Wiesloch den Jahresbericht 2021 der Lebensmittelüberwachung für den Rhein-Neckar-Kreis vor.

Lebensmittelkontrollen im Rhein-Neckar-Kreis: Risikobewertung ausschlaggebend
Damit die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Landkreis eingehalten werden, führen Amtstierärzte und die 15 Lebensmittelkontrolleure regelmäßige Kontrollen durch und nehmen Proben. Diese erfolgen nach einem bestimmten Rhythmus, aber auch außerplanmäßig, also bei Verdachtsfällen, Verbraucherbeschwerden oder Erkrankungen.
Der Häufigkeit, mit der ein Betrieb kontrolliert wird, liegt dabei eine Risikobewertung zugrunde. Diese wiederum setzt sich zusammen aus dem Risiko, das der Betrieb aufgrund seiner Betriebsart erhält und der betrieblichen Hygiene (Personal-, Betriebshygiene etc.), wie sie bei einem Kontrollbesuch festgestellt wird.
Fast 8.000 Lebensmittelbetriebe im Rhein-Neckar-Kreis: „Können nicht flächendeckend kontrollieren“
„Ein Unternehmen, das zum Beispiel Hackfleisch herstellt, hat eben von Haus aus ein höheres Risiko als eine Firma, die nur verpackte Waren lagert“, erläutert Referatsleiter Wolf. Auf die Basiseinschätzung hat der Betreiber eines Lebensmittelunternehmens keinen Einfluss, denn die Betriebsart ändert sich auch dann nicht, wenn dort besonders hygienisch gearbeitet wird. Sehr wohl allerdings haben die Betriebs-, Personal- und Arbeitshygiene einen Einfluss auf die weitere Feineinstufung, die nach einem Besuch durchgeführt wird.
Allen Verbraucher*innen müsse allerdings eine Tatsache klar sein. „Wir können nicht permanent und flächendeckend überall kontrollieren“, so Wolf. Das sei bei der Lebensmittelüberwachung in Deutschland schon aufgrund der Vielzahl an Unternehmen – alleine im Rhein-Neckar-Kreis gibt es rund 7.968 Lebensmittelbetriebe – überhaupt nicht durchführbar.

Im Rhein-Neckar-Kreis: 2.125 Kontrollbesuche im Jahr 2021
Wenn Mängel bekannt oder festgestellt werden, achten die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure im Landratsamt genau darauf, dass diese auch beseitigt werden. „Leider mussten von uns auch im Jahr 2021 insgesamt 24 Betriebe vorübergehend geschlossen werden“, sagt Rudi Wolf mit Blick auf die Zahlen des Jahresberichts.
Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliches Putzen beseitigt werden können. Oft kann der Betrieb dann schnell wieder geöffnet werden. Er bleibt dann allerdings für eine gewisse Zeit in einer erhöhten Kontrollhäufigkeit. Insgesamt 2.125 Kontrollbesuche haben die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Veterinäramts und Verbraucherschutzes im Jahre 2021 durchgeführt, dabei wurden 351 Mal Verstöße festgestellt.
Rhein-Neckar-Kreis: 12 Strafanzeigen nach unangekündigten Kontrollen
In 219 Fällen war der Erlass einer Ordnungsverfügung erforderlich, in 18 Fällen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und in 12 Fällen sogar eine Strafanzeige. Insgesamt 35 Betriebsmitarbeiter wurden verwarnt.
Schwerpunkte im Jahr 2021 waren unter anderem die Überprüfung von Lebensmitteln, die unter den Begriff „Irreführung bzw. Täuschung“ des Verbrauchers fallen. „Was auf der Karte steht, muss dem Gast auch so zubereitet und serviert werden“, erklärt Rudi Wolf. So sei es zum Beispiel schon vorgekommen, dass in einem Restaurant zwar mit Scampi geworben wurde, aber tatsächlich kamen Garnelen auf den Teller – die sind im Einkauf viel preiswerter.

Der Jahresbericht der Lebensmittelkontrolleure in Zahlen
Zahlen aus dem Jahresbericht 2021 – Vorjahreswerte von 2020 in Klammern:
- 2.125 (2.317) Kontrollen in 1.212 (1.511) Betrieben
- 351 (285) Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
- 219 (278) lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
- 18 (54) Bußgeld- und 12 (19) Strafverfahren
- In 24 (18) Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
- 9 (10) Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
- 8 (9) Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
- 8 (11) Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
Rhein-Neckar-Kreis: Wo Veterinäramt und Verbraucherschutz überall kontrollieren
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt kontrolliert im Rhein-Neckar-Kreis alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhändler bis hin zum Vertreiber. Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel sowie Speditionen.

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Doch auch in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht. (PM/pek)