Adrian S. (26) erschießt sechs Verwandte – Trauerfeier für Opfer der Familientragödie geplant
Rot am See - Sportschütze Adrian S. tötete sechs seiner Verwandten mit einer halbautomatischen Waffe. Der Bürgermeister der Stadt bestätigt den Termin der Trauerfeier für die Opfer der Familientragödie.
- Adrian S. erschießt am Freitagmittag (24. Januar) in einer Gaststätte in Rot am See sechs seiner Verwandten, zwei verletzt er schwer.
- Die Tatwaffe ist eine halbautomatische Waffe, die er legal besitzt, da er Sportschütze ist.
- Diskussion um Verschärfung des Waffengesetzes in Deutschland entbrennt.
- Trauerfeier für die Opfer der Familientragödie findet am Samstag statt.
Update 20 Uhr: Bürgermeister Siegfried Gröner bestätigt gegenüber „swp.de“, dass es am Samstag (1. Februar) um 13:30 Uhr im „Forum“ eine Trauerfeier für die Opfer der Familientragödie geben wird. Die Menschen in Rot am See sind nach den tödlichen Schüssen tief betroffen. Auch die zehn Notfallseelsorger, die am Freitag im Einsatz gewesen sind, seien extrem belastet. Es werde nun geprüft, ob auch sie eine psychologische Nachsorge brauchen, heißt es weiter.
„Es ist unfassbar. Ich kann das alles nicht verstehen“, sagt der Bürgermeister von Rot am See gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“. Er habe den 26-jährigen mutmaßlichen Täter bei seiner Festnahme direkt nach den Schüssen gesehen. Er sei völlig teilnahmslos und introvertiert gewesen.
Eine Woche nach der furchtbaren Tat, bei der sechs Menschen getötet wurde, findet nun die Trauerfeier und die Bestattung in Rot am See statt.
Bluttat in Rot am See: Emotionales Statement des Schützenvereins veröffentlicht
Update vom 28. Januar, 11 Uhr: Der Vorstand des Schützenvereins in dem Adrian S. vor einigen Jahren Mitglied war, hat sich schon kurz nach der Bluttat im Rot am See gegenüber der dpa zu seinem ehemaligen Mitglied geäußert. So beschreibt ihn der Vorstandsvorsitzende als höflich aber verschlossen. Nach einigen Monaten sei Adrian S. jedoch zum Schützenverein Beimbach gewechselt, um dort mit der Sportpistole schießen zu können. „Er wollte mehr als eine Luftpistole“, verrät der Vorsitzende dem „Spiegel“. Dieser Verein hat sich mit einer Äußerung zur Bluttat in Rot am See bisher zurückgehalten. Am Dienstagmorgen, 28. Januar veröffentlicht der Verein jedoch eine Stellungnahme.
Zu einem SEK-Einsatz kam es im baden-württembergischen Plochingen. Nach einer blutigen Auseinandersetzung riegelte die Polizei die komplette Innenstadt ab. Zwei Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Besteht ein Zusammenhang zwischen den beiden blutigen Auseinandersetzungen mit mehreren verletzen jungen Männern in Plochingen und Nürtingen?
Rot am See: Schützenverein Beimbach äußert sich in einer Stellungnahme
Das Statement im Wortlaut: „Fassungslos stehen wir, die Vorstandschaft des Schützenverein Beimbach und unsere Mitglieder vor den Ereignissen in Rot am See. Unser Vereinsmitglied Adrian hat seine Familie getötet. Er war seit drei Jahren Mitglied in unserem Verein. Wir haben ihn zusammen mit seinem Onkel kennengelernt, der ihn lange zum Training gefahren und wieder abgeholt hat. Adrian hatte sich als zurückhaltender Mensch gezeigt, der pflichtbewusst seinen Aufgaben nachkam, hilfsbereit und freundlich war.
Heute überfluten uns Gefühle der Betroffenheit und der Trauer. Wir können nicht fassen, was in Adrian vorgegangen sein muss. Im Gedanken sind wir bei den Hinterbliebenen und Trauernden."
Über die Stellungnahme des Schützenvereins berichtet swp.de.
Rot am See: Adrian S. erschießt sechs Verwandte – sind unsere Waffengesetze zu lasch?
Erstmeldung vom 27. Januar: Am Freitagmittag (24. Januar) schießt ein 26-jähriger mit einer halbautomatischen Pistole im Gasthaus seines Vaters in Rot am See auf seine Verwandten. Nach dem Blutbad ruft er selbst die Polizei und gesteht: „Ich habe soeben mehrere Menschen getötet.“ Noch am Tatort kann er festgenommen werden. Als die Beamten am Tatort in der Bahnhofstraße eintreffen liegen zwei Todesopfer in der Gaststätte, vier Tote vor und hinter dem Gebäude. Adrian S. hat seine Familie ausgelöscht. Durch seine Hand sterben sein Vater (65), seine Mutter (56), sein Stiefbruder (34), seine Stiefschwester (36), seine Tante (62) und sein Onkel (69). Zwei weitere Verwandte liegen schwer verletzt im Krankenhaus. Am Samstag, einen Tag nach der Bluttat in Rot am See äußert sich sein Großvater, ausgerechnet auf der Beerdigung seiner Frau zu der schrecklichen Tat. „Ich habe eine ganz schlechte Nachricht. Unser Enkelsohn Adrian hat, als Sportschütze mit einer Waffenbesitzkarte, einen großen Teil seiner Familie erschossen.“ Das berichtet die Bild-Zeitung. Zu seinem Motiv hätte sich Adrian S. gegenüber dem Richter bereits geäußert.
Die Pistole, vom Kaliber neun Millimeter, mit der Adrian S. seine Familie ermordete, besaß er legal. Als Sportschütze hatte er zwar keinen Waffenschein, aber eine Waffenbesitzkarte. Der Vorstand des Schützenvereins Brettenfeld-Rot, in der Adrian S. vor fünf Jahren Mitglied war, äußert sich gegenüber der dpa: Der junge Mann wäre höflich aber verschlossen gewesen. Nach einem halben oder dreiviertel Jahr sei er zu dem zweiten Schützenverein in Rot am See weitergezogen. Der hätte eine 25-Meter-Schießanlage gehabt. „Dort konnte er auch Sportpistole schießen“, so der Vorstand.
Rot am See: Grünen-Innenexperte will Waffenrecht prüfen lassen
Für den Grünen-Innenexperten Uli Sckerl ist klar, dass angesichts der Bluttat in Rot am See mit sechs Toten das Waffenrecht geprüft werden muss. „Der Innenminister hat einen klaren Prüfauftrag“, sagt Sckerl am Sonntag in Stuttgart. Auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte schon zuvor erläutert: „Man muss sich jetzt ganz genau, sorgfältig und sorgsam anschauen, ob und wie man hier möglicherweise noch nacharbeiten muss.“
Der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Hans-Ulrich Rülke, ist jedoch nicht der Meinung, dass eine Verschärfung des Waffengesetzes nötig sei: „Schon heute haben wir eines der weltweit strengsten Waffengesetze und zahlreiche Restriktionen für legale Waffenbesitzer. Dabei verhindern Verbote allein solche furchtbaren Gewalttaten nicht und Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch Verschärfung des Waffenrechts bekämpfen.“
Rot am See: Deutscher Schützenbund befürchtet Debatte um schärferes Waffengesetz
Da der mutmaßliche Täter von Rot am See eine Waffenbesitzkarte hatte, befürchtet der Deutsche Schützenbund (DSB) in Wiesbaden eine Debatte um ein schärferes Waffenrecht. „Wenn mit einer legalen Waffe so etwas passiert, ist immer die Diskussion da, wie man die Schraube noch weiter anziehen kann“, so Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident für den Bereich Recht. Deutschland hätte schon eines der strengsten Waffengesetze der Welt, das zudem gerade verschärft worden wäre. Sckerl will jetzt klären, ob es weiter Einschränkungen beim Besitz, Erwerb und der Aufbewahrung von Sportwaffen geben soll.
Seit 2009 wurden in Deutschland mehr als 80 Menschen durch Waffen von Sportschützen getötet
Seit dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 seien mehr als 80 Menschen durch Waffen von Sportschützen getötet worden. „Das sind eindeutig zu viele.“
Ein 17-Jähriger hatte am 11. März 2009 in seiner ehemaligen Realschule in Winnenden acht Schülerinnen, einen Schüler, drei Lehrerinnen sowie auf der Flucht drei Menschen und schließlich sich selbst erschossen. Dafür nutzte er die Pistole seines Vaters, der ein Sportschütze war. Er hatte sie unverschlossen aufbewahrt.
Rot am See: Was ist der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein?
Im Juli 2017 wurde das deutsche Waffenrecht verschärft. Unter andere, wurden die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung angehoben.
Wer eine Waffe haben will, braucht eine Waffenbesitzkarte. Dazu muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Die Waffenbehörde prüft ob man persönlich geeignet ist, um eine Waffe führen zu dürfen. ist der Kandidat straffrei und psychisch und physisch in der Verfassung mit einer Waffe umzugehen? Wenn das gegeben ist, muss der Kandidat eine Prüfung ablegen in der er seine Kenntnisse in Waffenrecht nachweisen kann. Wenn das erledigt ist, muss man sein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Zum Beispiel wenn man Jäger ist, Sportschütze sein möchte, leidenschaftlicher Waffensammler ist oder sich schützen möchte. Die Hürden für Letzteres ist besonders hoch. Um eine Waffe auch bei sich tragen zu dürfen, bedarf es nämlich eines Waffenscheins.
Wie bekommt man einen Waffenschein?
Jäger haben zusätzlich zur Waffenbesitzkarte auch eine Jagdschein. Damit dürfen sie die Waffe außerhalb der Wohnung mit sich führen. Allerdings müssen sie dann auch jagen gehen. Personenschützer oder Menschen die beruflich Geld und Wertsachen transportieren brauchen einen Waffenschein um die Waffe in der Öffentlichkeit mitführen zu dürfen.
Hürde für Waffenschein ist sehr hoch
Wer einen Waffenschein beantragen will, muss nachweisen, dass sein Leib und Leben außergewöhnlich gefährdet ist und das Tragen einer Waffe notwendig macht. Zudem muss die Person eine Haftpflichtversicherung haben, die Personen-und Sachschäden bis zu einer Million Euro abdeckt. Waffen-und Jagdscheine gelten nur drei Jahre. Nach dieser Zeit muss eine Zuverlässigkeitsprüfung absolviert werden
Trotz Waffenschein: Abfeuern in der Öffentlichkeit nur im Notfall erlaubt
Auch wer im Besitz eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte ist, darf seine Waffe in der Öffentlichkeit ohne Schießerlaubnis nicht abfeuern. Eine Ausnahme ist eine Notwehrsituation, in der man sich bei einem Angriff verteidigen muss.
Die Aufbewahrung von Waffen und Munition
Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht benutzt werden können. Zu Hause müssen die Waffen zusätzlich gesichert werden. Wer gegen diese Auflagen verstößt, begeht eine Straftat und kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern.
dpa/kp