Durch einen Unfallzeugen kann das Kennzeichen des Unfallverursachers abgelesen werden. Die Anschrift wird daraufhin umgehend durch eine Streife aufgesucht. Vor Ort stellt sich heraus, dass der 46-jährige Autofahrer unter Alkoholeinfluss steht. Eine Blutprobe wird ihm entnommen und der Führerschein sichergestellt. Außerdem werden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernens vom Unfallort sowie unterlassene Hilfeleistung eingeleitet. (pol/jol)