Ludwigshafen: Parkgebühren per Smartphone bezahlen – so funktioniert‘s

Ludwigshafen – Neue Wege geht die Chemiestadt bei der Bezahlung der Parkgebühren im öffentlichen Raum: Ab sofort kann man Tickets bequem per Smartphone lösen.
Ganz schön fortschrittlich! In Ludwigshafen wird das Parken revolutioniert: Ab sofort können Autofahrer ihre Parkgebühren ganz bequem statt wie bisher am Automaten auch per Smartphone bezahlen. Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt hat am Donnerstag (25. November) den offiziellen Startschuss dafür gegeben. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative und einem Verein für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen „EasyPark“, „moBiLET“, „Yellowbrick/flowbird“, „paybyphone“, „Parkster“ und „PARCO“ zur Auswahl. Die Parkscheinautomaten bleiben natürlich weiterhin in Betrieb. Dort finden sich nun Informationen über die neuen Dienstleister und ihre Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken.
So funktioniert‘s: Den Parkvorgang starten Autofahrer*innen per App, Anruf oder auch per SMS. Die Parkzeit kann man ganz nach Bedarf stoppen oder verlängern. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter*innen unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Nutzer*innen können frei wählen, bei welchem Betreiber sie ihr Ticket kaufen. Die jeweils gültige Höchstparkdauer gilt aber unabhängig von der Art der Zahlung.
Stadt | Ludwigshafen am Rhein |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Einwohnerzahl | 172.253 (Stand: 31. Dez. 2019) |
Fläche | 77,55 km² |
Oberbürgermeisterin | Jutta Steinruck (SPD) |
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Parken in Ludwigshafen: Politessen erkennen digitales Ticket am Kennzeichen
„Diese Art der Zahlung ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung in Ludwigshafen. Parkraumnutzer*innen wird das Zahlen vereinfacht, da neben Barzahlung nun auch eine digitale Lösung möglich ist. Zudem werden die Bargeldmengen in den Automaten reduziert, wodurch die Automaten unattraktiver für Aufbrüche werden“, so Thewalt.
Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachung am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. „Unsere Politessen schauen zunächst, ob im Inneren des Fahrzeuges ein Parkschein ausgelegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie mittels App auf ihrem Smartphone prüfen, ob für das Kfz online Parkgebühren entrichtet worden sind, maßgebend ist das Kennzeichen und ob die dafür vorgesehene Frist nicht abgelaufen ist.

Falls ein Ticket nicht gekauft oder bereits abgelaufen ist, wird eine Verwarnung fällig. Falls der Verursacher oder die Verursacherin über den QR-Code auf der Hinweiskarte über das entsprechende Portal das Verwarnungsgeld sofort zahlen möchte, kann er beziehungsweise sie dies tun“, erläutert Edeltraud Heller-Andor, Leiterin des Bereiches Straßenverkehr. (PM/pek)