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Gemeinderat will es so: Eine Stadt in BW will Straßenprostitution komplett verbieten

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Von: Marten Kopf

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Heilbronn - Die Stadt hat ihr 3-monatiges Verbot des „Straßenstrichs“ verlängert. Jetzt soll die Prostitution sogar in ganz Heilbronn verboten werden. Aus gutem Grund:

Update vom 23. Dezember, 8:42 Uhr: Drei Monate lang hat die Stadt Heilbronn die Straßenprostitution rund um die Hafenstraße befristet verboten. Doch jetzt soll der sogenannte „Straßenstrich“ im gesamten Stadtgebiet untersagt werden! So hat es der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag (22. Dezember) beschlossen. Fehlt jedoch noch die Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart, wo der Antrag auf Ausweitung des Sperrbezirks gestellt wird.

„Mit der Ausweitung des Verbots wollen wir die negativen Begleiterscheinungen der Straßenprostitution dauerhaft und flächendeckend unterbinden. Dabei geht es uns auch um den Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands“, begründet Bürgermeisterin Agnes Christner (SPD).

Straßenstrich-Verbot in Heilbronn sorgt für Rückgang bei Straftaten

Hintergrund: In der Vergangenheit kam es im Bereich Hafenstraße immer wieder zu Straftaten und gewaltsamen Auseinandersetzungen der dortigen Akteure, bei denen unter anderem auch Prostituierte verletzt wurden. Daraufhin hat die Stadt im September das zunächst auf drei Monate befristete Verbot der Straßenprostitution erlassen. Da es dort seitdem ruhig geblieben ist, wurde es mittlerweile bis zum 13. Juni 2023 verlängert.

Die Stadt befürchtet jedoch eine Verschlechterung der dortigen Lage, sobald das befristete Verbot endet. Außerdem ist zu beobachten, dass sich einige Prostituierte bereits jetzt neue Standorte außerhalb des aktuell gültigen Sperrbezirks suchen. Um das künftig auszuschließen, will die Stadt das Verbot für das gesamte Stadtgebiet. 

Eine osteuropäische Prostituierte spricht auf dem Straßenstrich an der Messe in Frankfurt einen potentiellen Freier an. Foto: Boris Roessler/Archiv
Eine osteuropäische Prostituierte spricht auf dem Straßenstrich an der Messe in Frankfurt einen potentiellen Freier an. Foto: Boris Roessler/Archiv © Boris Roessler

Kampf gegen Zwangsprostitution: Heilbronn macht Straßenstrich dicht

Erstmeldung vom 14. September: Prostitution rund um den Straßenstrich in der Heilbronner Hafenstraße ist ab Mittwoch, den 14. September, verboten. So legt es eine nun in Kraft getretene Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn (Baden-Württemberg) fest. Das Verbot gilt zunächst für drei Monate – und hat einen sehr ernsten Hintergrund.

Straßenstrich-Verbot in Heilbronn: Vorwiegend „Armutsprostitution“

Denn der Heilbronner Straßenstrich an besagter Hafenstraße werde seit Jahren von zwei rivalisierenden, bulgarischen Großfamilien dominiert, wie es in der Begründung der Stadtverwaltung heißt. Während die eine Gruppierung im Bereich zwischen „Eroscenter“ und Nachtclub „Bukowski“ einen Gebietsanspruch geltend mache, sei die andere im angrenzenden Bereich bis zum Industriegebiet „Wohlgelegen“ tätig.

Bei den Prostituierten des Heilbronner Straßenstrichs handelt es sich überwiegend um Bulgarinnen, die der sogenannten „Armutsprostitution“ nachgehen und die von den Mitgliedern der jeweiligen Gruppierung in ihrem Heimatland angeworben werden. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine unbestimmte Anzahl dieser Prostituierten Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist.

Kampf gegen Zwangsprostitution: Bis zu 1.000 Euro Zwangsgeld

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen in diesen Deliktsbereichen gestalten sich jedoch äußerst schwierig, da die Polizei nicht selten auf eine „Mauer des Schweigens“ trifft. Die betroffenen Frauen sowie potenzielle Zeugen machen aus Angst vor Repressalien in der Regel keine Aussagen. Sie sorgen sich dabei nicht nur um ihre eigene körperliche Unversehrtheit, sondern auch um ihre zurückgebliebenen Familien im Heimatland, die durch die Zuhälter teilweise ebenfalls bedroht werden.

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Grundlage für das Verbot ist das Prostitutionsschutzgesetz. Es gilt in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße sowie im gesamten Industriegebiet Kanalhafen. In Zukunft solle das Verbot konsequent überwacht und sanktioniert werden, teilt die Polizei mit. Bei Nichtbefolgen des Verbots drohe ein Zwangsgeld von 500 Euro, im Wiederholungsfalle von 1.000 Euro. (mko/PM)

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