Friseure in Baden-Württemberg: „Oster-Ruhe“ gekippt – Salons jetzt doch geöffnet?
Friseure in Baden-Württemberg: Dürfen Salons am Gründonnerstag und Oster-Samstag doch öffnen? Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Sachen „Oster-Ruhe“ einen Fehler eingeräumt:
Update vom 24. März: Nach heftiger Kritik an dem im Corona-Gipfel beschlossenen Oster-Lockdown heißt es nun: Kommando zurück! Am Mittwoch hat die Bundeskanzlerin die „Oster-Ruhe“ gekippt – und sich bei der Bevölkerung entschuldigt. Die Maßnahme sei mit bester Absicht entworfen worden, die Idee sei jedoch ein Fehler gewesen. Das erklärte Angela Merkel in einer öffentlichen Ansprache am Nachmittag. „Dieser Fehler ist einzig und alleine mein Fehler“, stellte sie klar. „Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“ Die „Oster-Ruhe“ sollte ursprünglich auch am Gründonnerstag und Oster-Samstag gelten. Mit der Rücknahme dieses Beschlusses, dürften an diesen Tagen auch Friseure geöffnet bleiben.
Friseure in Baden-Württemberg: Müssen Salons an Ostern schließen?
Update vom 23. März, 15 Uhr: Nach dem Corona-Gipfel zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel steht fest: Der Lockdown wird bis mindestens 18. April verlängert. Mit Lockerungen ist angesichts der Ausbreitung der gefährlichen Coronavirus-Mutanten nicht zu rechnen. Vom 1. bis zum 5. April (Gründonnerstag bis Ostermontag) soll das öffentliche und wirtschaftliche auf ein Minimum heruntergefahren werden, um die dritte Corona-Welle zu brechen. Wie das in Baden-Württemberg genau umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Fest steht bis jetzt nur, dass Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als Ruhetage definiert werden. „Ich würde mir vorstellen, dass das ein dem Feiertag entsprechender Ruhetag ist.“
Welche Geschäfte, Betriebe und Unternehmen geschlossen und welche geöffnet bleiben dürfen, ist noch nicht klar. Beim Bund-Länder-Gipfel verständigten sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel darauf, dass am Karsamstag lediglich Lebensmittelgeschäfte geöffnet werden dürfen. Alle anderen Unternehmen und Dienstleistungbetriebe, unter die auch Friseure fallen, sollten sowohl am Gründonnerstag, als auch am Karsamstag geschlossen bleiben. Laut Kretschmann sei das aber noch nicht sauber geprüft. „Ich könnte mir aber vorstellen, dass alles zu ist. Das muss erst der Bund klären“, so der Landeschef.
Kretschmann bat um „Nachsicht“, dass die genaue Umsetzung der Beschlüsse im Land noch geprüft werden müsse. In der Sondersitzung des Landtags an diesem Mittwoch (24. März) wolle er klare Ansagen machen.
Corona-Gipfel mit Kanzlerin Merkel: Müssen Friseure wieder schließen?
Update vom 22. März, 17 Uhr: Nach elf langen Wochen dürfen Anfang März neben Blumenläden und Gartencentern auch die Friseur-Salons endlich wieder öffnen. In Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 können auch andere Dienstleistungsbetriebe wie Nagel- und Tattoostudios und Einzelhändler wieder Kunden betreuen. Mittlerweile sind nicht nur die Inzidenz-Werte in ganz Deutschland wieder gestiegen, sondern auch die Anzahl der Corona-Fälle, die auf ein mutiertes Virus zurückzuführen sind. Am 22. März beraten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, wie es in Deutschland mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie weitergeht.
Laut der Beschlussvorlage des Kanzleramtes zwingen „ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“ die Bundesregierung zu neuen und härteren Maßnahmen. Schon jetzt sollen sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin einig sein, den Lockdown bis zum 18. April zu verlängern.
Die Teilnehmer der Video-Schalte sollen sich darüber hinaus darauf geeinigt haben, die Notbremse nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit steigender 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 100 konsequent anzuwenden. Dann gelten wieder alle Regeln, die vor dem 7. März gegolten haben. Der Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe müssten demnach wieder dicht machen, Friseure sollen ersten Informationen nach jedoch geöffnet bleiben dürfen.
Friseure in Baden-Württemberg geöffnet: So anders läuft der Termin im Salon jetzt ab
Erstmeldung vom 27. Februar: Nach vielen Wochen im Lockdown dürfen neben Blumenläden und Baumärkten endlich auch die Friseure in Baden-Württemberg wieder öffnen. Ab Montag bieten die Salons im Südwesten wieder Termine für ihre Kunden an – und die Nachfrage ist riesig. Ab wann bekommt man jetzt überhaupt einen Termin? Und welche Regeln gelten für Kunden und Friseure in Baden-Württemberg jetzt beim Haareschneiden? Alle Infos zur Öffnung der Friseure am 1. März:
Friseure öffnen in Baden-Württemberg: Mega-Ansturm auf Salons erwartet – wann kriege ich einen Termin?
Die Friseure in Baden-Württemberg erwartet zur Öffnung ihrer Salons an diesem Montag (1. März) einen extremen Ansturm. Die meisten Betriebe seien bis zu drei oder vier Wochen im Voraus ausgebucht, sagt der Geschäftsführer des Fachverbands Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg, Matthias Moser, der Deutschen Presse-Agentur. Wer erst jetzt einen Termin anfrage, könne allenfalls „mit etwas Glück“ noch vor Ostern einen ergattern. Dennoch liefen die Telefone der der Friseure in Baden-Württemberg weiter heiß, etliche Online-Terminanfragen füllten zudem die E-Mai-Postfächer. „Die Salons müssen nun in schnellem Tempo den Nachfragestau bewältigen“, so Moser.
Viele Betriebe haben bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe der Öffnungen am 1. März Reservierungen entegen genommen. Teilweise wurde auch Kundschaft vorgezogen, die wegen des Dezember-Lockdowns ihren Termin nicht mehr wahrnehmen durfte“, sagte Moser, dessen Verband nach eigenen Angaben rund ein Drittel der etwa 11 000 Südwest-Friseurbetriebe vertritt.
Friseure öffnen in Baden-Württemberg: Das ändert sich ab Montag für die Kunden
Am 10. Februar verkündete die Regierung, dass Friseure im Bundesland nach einem 10-wöchigen Lockdown ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Wenn die Salons endlich wieder ihre Leistungen für Kunden anbieten dürfen, sollen dabei jedoch strenge Hygienemaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus eingehalten werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk die Hygiene-Regeln für Friseur-Salons überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Am Samstag veröffentlichte die Landesregierung außerdem eine überarbeitete Corona-Verordnung im Rahmen der Lockdown-Lockerungen in Baden-Württemberg.
Friseure öffnen in Baden-Württemberg: Diese Regeln gelten jetzt in Salons
Folgende Hygiene-Regeln gelten ab dem 1. März in Friseursalons in Baden-Württemberg – sowohl für Kunden, als auch Friseure:
- Der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden, vor allem betrifft das Arbeitsbereiche (Theke, Waschzonen, Bereiche um die Friseurstühle), Eingangsbereiche und Verkehrsbereiche sowie Pausenräume.
- An Stellen, an denen das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann, müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Im Kassenbereich sollte eine Abtrennung zwischen Kundschaft und Kasse angebracht werden. Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen.
- Es gilt eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 10 Quadratmeter Salon-Fläche.
- Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher müssen zur Verfügung gestellt werden. Regeln fürs Händewaschen werden anhand von Schildern verdeutlicht. Kunden und Mitarbeiter sollten sich beim Betreten des Salons die Hände waschen und desinfizieren.
- Flächen müssen regelmäßig desinfziert und gereinigt werden, besonders Kontaktpunkte wie Türklinken.
- Alle 20 Minuten sollte gelüftet werden. Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
- Kunden und Friseure müssen eine Maske tragen, dazu zählt eine OP- oder FFP2-Maske. Diese Regel gilt auch für Hausbesuche.
- Wer zum Friseur will, der braucht vorher einen Termin.
- Bei Hausbesuchen gilt: Ob sich die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im privaten Umfeld der Kundschaft umsetzen lassen, ist vor dem Hausbesuch zu prüfen und sicherzustellen.
- Infektionen können wie bei anderen Kontaktflächen auch über Haare übertragen werden. Daher sollte der Kontakt zu ungewaschenen Haaren vermieden werden. Beschäftigte sollten daher der Kundschaft immer zuerst die Haare waschen. Dabei sind stets Schutzhandschuhe zu tragen.
- Zeitungen oder Magazine dürfen angeboten werden, wenn Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.
- Ein Friseur darf mehrere Kunden gleichzeitig bedienen, wenn er die Hygiene-Regeln einhält.
Neben den Friseuren dürfen am Montag in Baden-Württemberg auch Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden wieder aufmachen. Die grün-schwarze Landesregierung hatte sich zuletzt überraschend darauf verständigt, trotz weiter einschneidender Corona-Maßnahmen diese Branche ebenfalls zu öffnen – der Südwesten folgt dem Beispiel anderer Länder wie Bayern. (kab/dpa)