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Corona in Frankenthal: Neue Knallhart-Verfügungen – Pfalz-Kommune greift durch

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Von: Peter Kiefer

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Frankenthal – Im Kampf gegen Corona greift die Stadt hart durch! Was jetzt bezüglich Silvester, Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt und „Montagsspaziergängen“ gilt:

Die Stadt Frankenthal, tags zuvor mit einer 7-Tage-Inzidenz von 293,3 noch DER Corona-Hotspot in Rheinland-Pfalz, hat am Dienstag (28. Dezember) gleich drei strenge Allgemeinverfügungen erlassen: Sie betrifft die Regeln an Silvester, die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt und ein Verbot für unangemeldete „Spaziergänge“ der Querdenker-Szene.

StadtFrankenthal
BundeslandRheinland-Pfalz
Einwohnerzahl48.750 (31. Dez. 2020)
Fläche43,78 km²
OberbürgermeisterMartin Hebich (CDU)

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Silvester in Frankenthal: Verbot von Ansammlungen und Verbot von Abbrennen eines Feuerwerks

Für den Zeitraum vom 31. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2022 ist an bestimmten Orten in Frankenthal eine Ansammlung von Personen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. 

Bis zu zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ungeimpfte dürfen sich nur mit Personen des eigenen Hausstands und maximal zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands treffen.  

Das Rathaus im pfälzischen Frankenthal.
Das Rathaus im pfälzischen Frankenthal. © LUDWIGSHAFEN24/Peter Kiefer

Das Verbot gilt an folgenden Orten:

Frankenthal: Wochenmarkt mit Maskenpflicht bis 21. Januar 2022

Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt wird bis 21. Januar verlängert. Während der Betriebszeiten (Dienstag und Freitag) des Wochenmarktes gilt auf den Wochenmarktflächen (Rathausplatz, teilweise Bahnhofstraße, teilweise Speyerer Straße) die Pflicht eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.

Auf dem Frankenthaler Marktplatz herrscht an Markttagen weiterhin Maskenpflicht.
Auf dem Frankenthaler Marktplatz herrscht an Markttagen weiterhin Maskenpflicht. © Stadt Frankenthal

Die Ausnahmen zur Maskenpflicht gemäß 29. CoBeLVO finden Anwendung. Alle Regeln im Detail findest Du online unter www.frankenthal.de/amtsblatt.

Frankenthal: Unangemeldete Corona-Proteste: Stadtverwaltung verlängert Verbot noch weiter - bis 10. Januar

Die Stadtverwaltung erlässt noch diese Woche eine weitere Allgemeinverfügung, die alle unangemeldeten Corona-Protestveranstaltungen bis Montag (10. Januar) verbietet. Dies umfasst alle so genannten „Spaziergänge“, zu denen Gegner der Corona-Maßnahmen aufrufen, unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederkehrend stattfinden.

Bereits am 19. Dezember hatte die Verwaltung eine ähnlich lautende Verfügung erlassen und den „Spaziergang“ am Montag (20. Dezember) verboten. Dies hat offenbar Wirkung gezeigt: Es waren laut Stadt Frankenthal deutlich weniger „Spaziergänger“ unterwegs, als von den Sicherheitsbehörden ursprünglich erwartet. Eine erste Verlängerung galt nur bis 3. Januar. (PM/pek)

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