Corona in Frankenthal: Neue Knallhart-Verfügungen – Pfalz-Kommune greift durch
Frankenthal – Im Kampf gegen Corona greift die Stadt hart durch! Was jetzt bezüglich Silvester, Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt und „Montagsspaziergängen“ gilt:
Die Stadt Frankenthal, tags zuvor mit einer 7-Tage-Inzidenz von 293,3 noch DER Corona-Hotspot in Rheinland-Pfalz, hat am Dienstag (28. Dezember) gleich drei strenge Allgemeinverfügungen erlassen: Sie betrifft die Regeln an Silvester, die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt und ein Verbot für unangemeldete „Spaziergänge“ der Querdenker-Szene.
Stadt | Frankenthal |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Einwohnerzahl | 48.750 (31. Dez. 2020) |
Fläche | 43,78 km² |
Oberbürgermeister | Martin Hebich (CDU) |
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Silvester in Frankenthal: Verbot von Ansammlungen und Verbot von Abbrennen eines Feuerwerks
Für den Zeitraum vom 31. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2022 ist an bestimmten Orten in Frankenthal eine Ansammlung von Personen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Bis zu zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ungeimpfte dürfen sich nur mit Personen des eigenen Hausstands und maximal zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands treffen.

Das Verbot gilt an folgenden Orten:
- auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grünanlagen im Stadtgebiet
- auf bzw. in ungedeckten Sportanlagen
- auf der Fläche des Monte Scherbelinos
- auf der Fläche des Ostparks zwischen Straße Am Kanal, Nachtweideweg und Ostring
- auf der Fläche des Metznerparks zwischen Foltzring und Schmiedgasse
- auf der Fläche an der Graupneranlage an der Wormser Straße
- auf der Pilgerwiese an der Hanns-Fay-Straße
- auf der Wiese an der Robert-Schuman-Schule
- auf der Grünfläche vor dem Ostparkbad Richtung Westen
- auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Frankenthals und der Vororte.
Frankenthal: Wochenmarkt mit Maskenpflicht bis 21. Januar 2022
Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt wird bis 21. Januar verlängert. Während der Betriebszeiten (Dienstag und Freitag) des Wochenmarktes gilt auf den Wochenmarktflächen (Rathausplatz, teilweise Bahnhofstraße, teilweise Speyerer Straße) die Pflicht eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.

Die Ausnahmen zur Maskenpflicht gemäß 29. CoBeLVO finden Anwendung. Alle Regeln im Detail findest Du online unter www.frankenthal.de/amtsblatt.
Frankenthal: Unangemeldete Corona-Proteste: Stadtverwaltung verlängert Verbot noch weiter - bis 10. Januar
Die Stadtverwaltung erlässt noch diese Woche eine weitere Allgemeinverfügung, die alle unangemeldeten Corona-Protestveranstaltungen bis Montag (10. Januar) verbietet. Dies umfasst alle so genannten „Spaziergänge“, zu denen Gegner der Corona-Maßnahmen aufrufen, unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederkehrend stattfinden.
Bereits am 19. Dezember hatte die Verwaltung eine ähnlich lautende Verfügung erlassen und den „Spaziergang“ am Montag (20. Dezember) verboten. Dies hat offenbar Wirkung gezeigt: Es waren laut Stadt Frankenthal deutlich weniger „Spaziergänger“ unterwegs, als von den Sicherheitsbehörden ursprünglich erwartet. Eine erste Verlängerung galt nur bis 3. Januar. (PM/pek)