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Flughafen Frankfurt: Lufthansa streicht 2.000 Flüge – was tun, wenn meiner dabei ist?

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Von: Katja Becher

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Frankfurt - Wegen der aktuellen Abfertigungsprobleme streicht die Lufthansa weitere 2.000 Flüge an den Flughäfen Frankfurt und München. Was Reisende jetzt beachten müssen:

Wegen der aktuellen Abfertigungsprobleme – inklusive Koffer-Chaos – an den deutschen Flughäfen streicht die Lufthansa weitere Flüge. Betroffen seien rund 2.000 Verbindungen an den Drehkreuzen Frankfurt und München bis Ende August, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch in Frankfurt. Man habe in der vergangenen Woche gesehen, dass man mit gezielten Streichungen den verbleibenden Flugplan stabilisieren könne. Dies habe man nun analysiert und umgesetzt.

Frankfurt Flughafen: Lufthansa streicht weitere Flüge – diese Strecken sind vor allem betroffen

Bei den neuen Streichungen handelt es sich bereits um die dritte Welle von Flugabsagen der Lufthansa in diesem Sommer. Zunächst hatte die Airline gut 3.000 Flüge für die Monate Juli und August abgesagt und dann für die Woche bis einschließlich Donnerstag (14. Juli) 770 weitere Verbindungen gestrichen. Nun kommen für einen Zeitraum von sechs Wochen noch einmal 2.000 Absagen hinzu. Auch interessant: Flughafen-Tipp – so kommst Du stressfrei durch den Zoll.

Vor allem die Verkehrsspitzen am Morgen und am Abend sollten entlastet werden, erläuterte der Sprecher. Zu diesen Zeiten sind die Bodenverkehrsdienste an den Drehkreuzen überlastet, so dass Maschinen warten müssen und Gepäck liegen bleibt. Abgesagt würden vor allem kurze Verbindungen zu Zielen innerhalb Deutschlands oder des nahen Auslands, für die es gute Alternativen gebe, erklärte der Sprecher. Flüge in ausgesprochene Ferienziele würden nur in absoluten Ausnahmefällen gestrichen.

Flug gestrichen – Geld zurück? Diese Rechte haben Reisende am Flughafen

Für Frankfurt als größten deutschen Flughafen sind die voraussichtlichen Belastungsspitzen des Sommers noch nicht erreicht. Der Betreiber Fraport, die Bundespolizei sowie der Hauptkunde Lufthansa rechnen für das Wochenende vom 22. bis zum 24. Juli mit einem besonders hohen Andrang, weil dann die Schulferien in Hessen und Rheinland-Pfalz beginnen.

Doch was können Reisende tun, wenn ihr Flug gestrichen wird? Wie der ADAC erklärt, kann man nach der EU Fluggastrechtverordnung bei gestrichenen Flügen aus oder in die EU eine Ausgleichszahlung verlangen. Das gelte auch, wenn der Flug überbucht sei oder mit einer Verspätung ab drei Stunden am Zielort ankomme. Bei Nicht-EU-Flügen gilt das sogenannte Montrealer Übereinkommen, wonach die Airline dem Fluggast den entstandenen Schaden ersetzen muss.

Flug gestrichen: So sollten sich Reisende am Flughafen jetzt verhalten

Der ADAC rät im Fall eines annullierten Fluges dazu, sich direkt am Flughafen bei der Airline Informationen einzuholen und sich vor Ort auch den Grund des gestrichenen Fluges bestätigen zu lassen. Außerdem sollten Reisende alle Belege für Ausgaben – auch für Getränke oder Mahlzeiten – aufheben und bei Pauschalreisen zusätzlich den Reiseveranstalter kontaktieren.

Wer die Reise dennoch antreten will – wie sicherlich die meisten Flugreisenden – soll eine Ersatzbeförderung von der Airline oder dem Reiseveranstalter fordern. Man habe Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung, entweder auf einen anderen Flug oder eine anderweitige Beförderung, zum Beispiel mit der Bahn, bis zum geplanten Ziel. Wenn die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbiete, dürfe man sich selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten dafür später in Rechnung stellen, so der ADAC. (kab/dpa)

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