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Corona-Verordnung von Baden-Württemberg: Die neuen Regeln im Überblick

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Von: Eliran Kendi, Katja Becher

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Corona-Verordnung von Baden-Württemberg - Was ist noch verboten und was wieder erlaubt? Welche Einrichtungen sind geöffnet und welche geschlossen? Hier findest Du alle Infos auf einen Blick:

Ab dem 30. September gilt in Baden-Württemberg die neue Fassung der Corona-Verordnung. Sie gilt bis zum 30. November. Wie lauten die aktuellen Regeln bei Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht? Und was ist in Baden-Württemberg aktuell erlaubt und geöffnet bzw. verboten und geschlossen? Wir haben für Dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 

Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Die Maskenpflicht

Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Kontaktverbot und Beschränkungen

Aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Das ist erlaubt und geöffnet

Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Das ist verboten oder geschlossen 

Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Der Stufenplan der Lockerungen 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte am Dienstag (5. Mai) ein Ampelsystem angekündigt, mit dem von grün bis rot Bereiche des öffentlichen Lebens nach der Corona-Infektionsgefahr unterteilt werden. So sieht der Entwurf der baden-württembergischen Regierung aus: 

Stufe 1 (hellgrün) – AB DEM 11. MAI ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:

Stufe 2 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:

Stufe 3 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:

Stufe 4 (orange) – AB PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:

Stufe 5 (rot) – DERZEIT NICHT ABSCHÄTZBAR

In die Stufe 5 fallen alle Bereiche des Alltags mit dem größten Infektionsrisiko. Hier müssen laut Stufenplan diverse Hygienekonzepte erarbeitetet oder geprüft werden. 

Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Das ändert sich ab Mai

Update vom 1. Mai: Am Donnerstag haben Bund und Länder sich erneut per Videoschalte zusammengetroffen, um über die aktuelle Corona-Lage in Deutschland zu diskutieren. Es werden einige Lockerungen getroffen, allerdings wird das Kontaktverbot um mehrere Tage verlängert. Viele wichtige Punkte wie beispielsweise die Kita-Eröffnung werden auf den 6. Mai verschoben. An diesem Tag wollen Bund und Länder sich erneut beraten. 

Alle Entscheidungen auf einen Blick:

Unabhängig von der Konferenz gibt es in Baden-Württemberg noch diese Änderungen, die ab dem 4. Mai gelten:

Natürlich gelten für fast alle Lockerungen gleichzeitig Hygieneauflagen, die eingehalten werden müssen. Dazu zählt beispielsweise eine Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern oder eine Obergrenze an Kunden und Besuchern. 

Baden-Württemberg: Die aktuellen Regeln der neuen Corona-Verordnung im Überblick 

Meldung vom 20. April: Ab dem 20. April gilt die 5. Fassung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Die neuen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus sehen einige vorsichtige Lockerungen vor. So können zum Beispiel erste Läden und Geschäfte wieder geöffnet werden. Auf den Mannheimer Planken führen die Lockerungen zu langen Schlagen vor den Ladentüren. Gleichzeitig bleibt das Kontaktverbot jedoch weiterhin bestehen. Die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg gelten zunächst bis einschließlich 3. Mai 2020. Ab dem 27. April besteht außerdem zusätzlich eine Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Alles, was seit dem 20. April erlaubt ist – und was weiterhin verboten bleibt – hier im Überblick:

Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg: Maskenpflicht ab 27. April

Ab Montag, den 27. April, besteht in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Der Mundschutz muss getragen werden, sobald man Einkaufen geht oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann begründete diese Entscheidung damit, dass sich bisher zu wenige Menschen an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken gehalten haben. Menschen in Baden-Württemberg, die Einkaufen gehen oder Bus und Bahn benutzen müssen jedoch keineswegs einen medizinischen Mundschutz parat haben – es reicht eine sogenannte Alltagsmaske oder sogar ein Schal oder ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt. 

Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Kleinere Läden und Geschäfte ab Montag geöffnet

Das Land Baden-Württemberg folgt mit diesem ersten Schritt der Empfehlung des Bundes – und erlaubt in der neuen Corona-Verordnung, bestimmte Läden ab dem 20. April wieder zu öffnen. Diese Geschäfte und Einrichtungen dürfen aufmachen: 

Alle Läden und Geschäfte, die ab Montag wieder geöffnet sind, müssen sich an strenge Hygienevorgaben halten und auch die Abstandsregelungen gewährleisten. Die Läden und Geschäfte, die bereits zuvor geöffnet waren, wie Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken und Waschsalons bleiben natürlich ebenfalls offen. 

Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Clubs, Kneipen, Veranstaltungen – das bleibt verboten oder geschlossen!

Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg besagt, dass Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen weiter geschlossen bleiben müssen. Allerdings dürfen Eisdielen und Cafés einen Außer-Haus-Verkauf betreiben. 

Diese Läden und Einrichtungen müssen außerdem weiter geschlossen bleiben: 

Auch Veranstaltungen bleiben verboten. Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 verboten bleiben. Die Details zu dieser Regel stehen allerdings noch nicht fest. 

Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Wann dürfen Friseure wieder öffnen?

Friseure sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder öffnen können – unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneregeln. Das Land Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, dass zur Öffnung der Friseure in einer späteren Änderung der Corona-Verordnung bestimmte Regelungen erlassen werden sollen. 

Neue Corona-Verordnung: Schulen werden stufenweise geöffnet, Kitas bleiben geschlossen

Die neue Corona-Verordnung von Baden-Württemberg besagt, dass die stufenweise Öffnung der Schulen am 4. Mai 2020 beginnen soll – mit den Schülern aller allgemeinbindenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen. Auch Abschlussklassen von beruflichen Schulen können dann wieder am Unterricht teilnehmen. Das Kultusministerium hat ein Konzept zur stufenweisen weiteren Öffnung der Schulen erarbeitet.

Kitas und Kindergärten bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Deshalb hat die Landesregierung die Kinder-Notbetreuung ausgeweitetUnis und Hochschulen in Baden-Württemberg könnnen ab dem 20. April den Unterricht in digitaler Form wieder aufnehmen. Der Studienbetrieb bleibt jedoch noch mindestens bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt. 

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Kontaktverbot und Besuchsverbote bleiben bestehen

Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen, die im Kampf gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg seit dem 23. März gelten, bleiben weiter bestehen – einschließlich des Verzichts auf private Reisen und Verwandtenbesuche. Auch die Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin. Neu eingeführt wurde außerdem ein Betretungsverbot zu Besuchszwecken für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Ebenfalls weiter verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen oder sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Ausnahmen gelten allerdings für den Bereich des Spitzensports. Auch die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. 

Das Land Baden-Württemberg hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung noch einmal auf einer Seite zusammengefasst. 

Coronavirus in Baden-Württemberg: Ministerpräsident Kretschmann verteidigt neue Verordnung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die bevorstehende Öffnung von Geschäften verteidigt. Zuvor hat es Kritik daran gegeben, dass in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur Läden unter 800 Quadratmetern öffnen dürfen. „Sinn dieser Regelung ist es, dass nicht alle Geschäfte gleichzeitig öffnen, weil das einen Sog auf unsere Haupteinkaufsstraßen und Einkaufszentren zur Folge hätte“, erklärt der Politiker. In der Rechtsprechung gelten Einzelhandelsbetriebe mit mehr Fläche als großflächig.

Von der Lockerung der Corona-Maßnahmen noch nicht betroffen sind derzeit Kindergärten und Grundschulen. Die meisten Kinder müssen (noch) zuhause bleiben. Dabei legen aktuelle Untersuchungen nahe, dass gerade Kinder unter zehn Jahren gegen das Coronavirus quasi immun sind. Die Uniklinik Heidelberg will diesem wichtigen Thema jetzt in einer landesweiten Studie nachgehen. Erste Ergebnisse werden bereits Anfang Mai erwartet. Forscher an der Universitätsmedizin Mannheim wollen auch herausfinden, wie viele Kinder infiziert sind. Dabei bekommen sie prominente Unterstützung von Deutschlands bekanntestem Virologen, Christian Drosten.

kab

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