Nach Corona-Gipfel: Diese Regel-Verschärfungen gelten jetzt
Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt.
Update vom 2. Dezember, 16 Uhr: Die Bund-Länder-Beratungen am Donnerstag (2. Dezember) zu einer bundeseinheitlichen Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind beendet – und neue, deutlich schärfere Maßnahmen beschlossen. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Auch im Einzelhandel dürfen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene shoppen. Und das unabhängig von den aktuellen Inzidenzen.
Außerdem werden die Teilnehmerzahlen bei Großveranstaltungen beschränkt und weitgehende Einschränkungen für Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene auch im privaten Umfeld eingeführt. Die beschlossenen Regelungen im Überblick:
- Im Einzelhandel und in Restaurants, Kinos, Theatern gilt nun bundesweit die 2G-Regelung. Ausgenommen sind lediglich Geschäfte der täglichen Grundversorgung wie etwa Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test (also 2G plus) vorgeschrieben werden.
- Die erlaubte Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen wird deutlich reduziert. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Volle Fußballstadien wie teilweise noch
am vergangenen Wochenende wird es damit vorerst nicht mehr geben. - Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
- In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
- Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird auch in diesem Jahr verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es zudem ein Feuerwerksverbot geben.
- Clubs und Diskotheken müssen bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
- In den Schulen gilt jetzt generell wieder eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
Um die Impfkampagne zu beschleunigen, können sich daran künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte beteiligen. Dazu soll es später auch eine gesetzliche Regelung geben. Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. (mko/dpa)
Corona-Gipfel: Diese Regel-Verschärfungen werden heute diskutiert
Erstmeldung vom 2. Dezember, 09:47 Uhr: Die Corona-Lage in Deutschland bleibt weiter angespannt. Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen sich bundesweit stabilisiert ‒ das RKI meldet am Donnerstag (2. Dezember, 3:24 Uhr) eine 7-Tage-Inzidenz von 439,2 ‒ kann von einer Entspannung noch keine Rede sein. Aktuell werden 4.690 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, über die Hälfte von ihnen muss beatmet werden. „Die vierte Welle bricht“, sagt SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach gegenüber „Bild“, mahnt aber zur Vorsicht. Die Situation sei sehr fragil.
Um eine bundesweite Trendwende geht es am Donnerstag (2. Dezember) auch beim Corona-Gipfel von Bund und Ländern. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) soll um 11 Uhr starten. Bei der Runde sollen heute auch konkrete Beschlüsse gefasst werden. Wie „ZDF“ und „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichten, gibt es einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu schärferen Maßnahmen, die die Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Nachfolger Olaf Scholz (SPD) diskutieren wollen. Zwar kann es noch kurzfristige Änderungen geben, die allgemeine Stoßrichtung scheint klar zu sein. Über welche konkreten Maßnahmen beim Corona-Gipfel diskutiert wird:
Impfturbo bis Weihnachten und Dauer des Impfschutzes
Bund und Länder wollen, dass alle Menschen, die eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung wollen, diese bis Weihnachten auch bekommen. Das würde bis zu 30 Millionen Impfungen in den kommenden drei Wochen bedeuten. Um das zu ermöglichen, könnte auch der Kreis der Personen, die impfen dürfen, deutlich erweitert werden. Neben Ärzten sollen Pflegekräfte und Apotheker nicht nur selbst impfen, sondern eine Impfung auch „delegieren“ können.

Gleichzeitig soll die Runde festlegen, wie lange Menschen nach der letzten Corona-Impfung als geimpft gelten. Wegen der relativ schnell nachlassenden Wirkung des Impfschutzes könnte man bereits nach einem halben Jahr als „ungeimpft“ gelten. Auf EU-Ebene wird ein Zeitraum von neun Monaten diskutiert.
Impfpflicht für alle
Einerseits soll eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ beschlossen werden. Sie bezieht sich etwa auf Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Pflege- und Seniorenheim. Daneben steht aber wohl auch eine Impfpflicht für alle auf der Agenda. Diese soll der Bundestag entscheiden.
Wenn sichergestellt ist, dass alle Impfwilligen schnell geimpft werden, könnte die allgemeine Impfpflicht bereits im Februar 2022 gelten. Selbst die FDP schließt eine allgemeine Impfpflicht nicht mehr aus. Sie sei zwar ein „scharfes Schwert“, sagt Partei-Chef Christian Lindner bei „Bild-TV“. In Anbetracht der Tatsache, dass immer wieder „Freiheiten für alle eingeschränkt“ werden müssten, sei die Impfpflicht aber „verhältnismäßig“.
2G-Regel bei Kulturveranstaltungen, Freizeit und im Einzelhandel
Ungeimpfte könnten künftig aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden. Diskutiert wird demnach auch eine verbindliche 2G-Regel. Demnach wäre der Zugang zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich ‒ und zwar unabhängig von der Inzidenz. Optional könnte für Theater-, Kino- oder Restaurantbesuch zudem ein negativer Schnelltest nötig werden (2G+). Streitpunkt scheint derzeit noch zu sein, ab welchen Parametern Clubs und Discos schließen müssen. Manche Länder wie Baden-Württemberg wollen indes alle Clubs und Discos sowie Weihnachtsmärkte komplett schließen.
Auch für den Einzelhandel soll die 2G-Regel mit entsprechenden Zugangskontrollen gelten. Ausgenommen sollen Geschäfte des täglichen Bedarfs sein. Dazu zählen neben Supermärkten, Apotheken oder Drogerien.
2G bei Weihnachtsmärkten und Karneval
Auch auf Weihnachtsmärkten oder bei Karnevalsveranstaltungen soll flächendeckend 2G gelten. Optional können Veranstalter auch 2G+ fordern.
Maskenpflicht an Schulen
Unabhängig von der Klassenstufe soll in allen Schulen bundesweit die Maskenpflicht gelten.
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Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Einige Länder haben die Regel schon, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte soll jetzt aber auf das komplette Bundesgebiet ausgeweitet werden: Nicht Geimpfte sollen sich künftig privat oder im öffentlichen Raum nur noch mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen können. Angehörige des eigenen Haushalts sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Deutliche Einschränkungen bei Großveranstaltungen
Ausverkaufte Fußballspiele oder Konzerte soll es vorerst auch nicht mehr geben. Aktuell wird noch darum gerungen, wie hoch die maximale Zuschauerzahl bei Großveranstaltungen sein darf. Im Entwurf werden Höchstzahlen von 1.500 bis maximal 5.000 Zuschauer in Innenräumen genannt. Für Veranstaltungen im Freien soll die Obergrenze zwischen 5.000 und 10.000 liegen.
Für Fußballspiele soll es eine konkrete Obergrenze geben: Diese beläuft sich auf 30 Prozent der Höchstauslastung oder maximal 10.000 Zuschauer. Im Stadion gilt 2G oder sogar 2G+. Baden-Württemberg plant übrigens die Wiedereinführung von Geisterspielen. (rmx)