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14-Jährige wohl in Saturn-Notausgang vergewaltigt: Hätte der Täter abgeschoben werden müssen?

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Saturn-Filiale
Die Straße „Lange Mühren“ an der Saturn-Filiale in Hamburg: Hier soll es laut „Hamburger Morgenpost“ zu der Tat gekommen sein. © Google Street View

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen durch einen polizeibekannten Afghanen in Hamburg haben Bundestagsabgeordnete der CDU Aufklärung von den zuständigen Behörden gefordert.

Hamburg - "Es ist mir völlig schleierhaft, warum der mutmaßliche Vergewaltiger trotz einer langen Liste von Straftaten überhaupt noch auf freiem Fuß war und nicht längst im Knast saß", sagte der Parlamentarier Christoph de Vries der "Bild"-Zeitung vom Dienstag.

Der CDU-Innenexperte Patrick Sensburg fordert von der Justiz mehr "Härte" in vergleichbaren Fällen. "Bei Wiederholungstätern, wie im Fall Mansor S., die hier Asylverfahren durchlaufen oder deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, muss die Justiz härter und nicht milder durchgreifen", sagte er dem Blatt. 

Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, am Samstag eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Laut eines Berichts der Hamburger Morgenpost soll sich der Vorfall in einem Notausgang einer Hamburger Saturn-Filiale zugetragen haben. Mansor S. wurde festgenommen und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Vorfall in Hamburger Saturn: Staatsanwaltschaft verhindert Abschiebung

Offenbar hat der Afghane bereits neun Einträge in seinem deutschen Strafregister zu verzeichnen - unter anderem wegen Beleidigung und Diebstahl. Im März 2017 sei der 30-Jährige laut des Berichts wegen eines Raubes zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden sein. Da der Afghane in Revision gegangen war, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig gewesen.

Mehrfach soll die zuständige Ausländerbehörde einen Antrag auf Abschiebung des Mannes gestellt haben. Offenbar legte die Staatsanwaltschaft immer wieder ihr Veto ein. „Angesichts der Höhe der gegen den Beschuldigten verhängten, nicht rechtskräftigen Strafe haben wir uns dafür entschieden, der Strafverfolgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Pressemeldung der Hamburger Polizei zum Fall im Wortlaut

Am Samstagvormittag kam es darüber hinaus zu einem Sexualdelikt zum Nachteil einer 14-Jährigen. Der vorläufig festgenommene Tatverdächtige, ein 30-jährige Afghane, wurde dem Haftrichter zugeführt.

Der alkoholisierte Tatverdächtige soll die 14-Jährige am Hauptbahnhof angesprochen und so getan haben, als würden beide sich schon lange kennen. Das Mädchen hat sich dann zunächst entfernt und ging Richtung Mönckebergstraße.

Der Tatverdächtige folgte ihr und soll sie immer wieder in ein Gespräch verwickelt haben. Im Bereich eines Elektrofachmarkts soll er sie dann in einen Hauseingang gezogen und dort trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.

Anschließend verfolgte er die 14-Jährige, die mit der U-Bahn bis zur Station Hoheluftbrücke fuhr und an einer Tankstelle schließlich um Hilfe bat.

Die alarmierten Polizeibeamten nahmen den polizeibekannten Tatverdächtigen, der deren Eintreffen abwartete, vorläufig fest. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,24 Promille.

Ermittler des LKA 42 veranlassten eine erkennungsdienstliche Behandlung des Tatverdächtigen und führten ihn einem Haftrichter zu.

afp/lks

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