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Tier-Drama in Mannheim – Trächtiges Reh nach Wildunfall getötet

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Von: Teresa Knoll

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Mannheim - Wegen der Zeitumstellung kommt es zu einem Wildunfall mit einem Reh, das daraufhin erlöst werden muss. Das Tragische: Das Reh ist trächtig mit drei Kitzen.

Wie der Mannheimer Morgen zuerst berichtet, kommt es am Montagmorgen (27. März) in Mannheim zu einem tragischen Wildunfall mit einem trächtigen Reh. Das Tier muss daraufhin getötet werden – und mit ihm seine ungeborenen Kitze. Warum die Zeitumstellung dafür mit ein Grund ist und was Autofahrer in dieser Jahreszeit beachten sollten:

Wildunfall in Mannheim: Trächtiges Reh muss erlöst werden

Das Reh befindet sich am Montagmorgen auf der Friesenheimer Insel, als es kracht: Es wird in der Dämmerung von einem Auto angefahren. Das Tier wird dabei so stark verletzt, dass auch ein hinzugezogener Jagdpächter nichts mehr tun kann. „Das Reh war so stark am Becken verletzt, dass mein Kollege es vor Ort erlösen musste“, wird Jagdpächter Ralf Strootmann vom Mannheimer Morgen zitiert. Auch für die drei Kitze, die das trächtige Reh trägt, kommt jede Hilfe zu spät.

Wie der Deutsche Jagdverband berichtet, kommt es vor allem im April und Mai besonders häufig zu Wildunfällen. Nach der Zeitumstellung ist es morgens erst einmal wieder länger dunkel. Wildtiere wie Reh, Fuchs und Hase sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung auf Futtersuche, sodass die Gefahr, eines der Tiere vor das Auto zu kriegen, dann besonders hoch ist. Oder, wie es der Deutsche Jagdverband ausdrückt: „Der Berufsverkehr fällt von einem Tag auf den anderen erneut in die Rush Hour vieler Wildtiere.“

Wegen Zeitumstellung: Gefahr für Wildunfälle nach Zeitumstellung besonders hoch

In jeden zweiten Wildunfall sind nach Angaben des Deutschen Jagdverbands Rehe verwickelt. Besonders risikoreich ist die Zeit von 5 bis 7 Uhr morgens und 21 bis 23 Uhr abends, sodass Autofahrer hier besondere Vorsicht walten lassen sollten. Der Tierschutzbund gibt genaue Anweisungen, was zu tun ist, wenn es doch zum Zusammenstoß mit einem Wildtier kommt oder man ein verletztes Tier findet:

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Laut Bundesnaturschutzgesetz darf man kleine, verletzte Tiere auch selbst pflegen. Sobald sie wieder für sich selbst sorgen können, sollten sie allerdings sofort in die Wildnis entlassen werden. Bei streng geschützten Arten ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. (resa)

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