Reißinsel in Mannheim monatelang für Besucher gesperrt – das ist der Grund
Mannheim - Die Reißinsel auf dem Lindenhof ist eine der schönsten „Grünen Lungen“ in der Quadratestadt. Das Naturschutzgebiet wird jetzt aber monatelang gesperrt – aus diesem Grund:
Eines der schönsten Ausflugsziele in Mannheim wird für mehrere Monate für Spaziergänger gesperrt. Die ebenso idyllische wie beliebte Reißinsel ist ab sofort bis zum 1. Juli für Besucher geschlossen – wie jedes Jahr traditionell zum Schutz der Natur. Somit müssen wir uns gedulden, bis wir mal wieder eine entspannende Tour auf dem 4,3 Kilometer langen Rundweg der Halbinsel drehen können, um die Tier- und Pflanzenwelt des Naturschutzgebiets hautnah erleben zu können.
Darum bleibt die Reißinsel in Mannheim bis 1. Juli für Besucher gesperrt
Die Reißinsel ist eine der letzten natürlich vorkommenden Rheinauen im Oberrheingebiet. Dort leben seltene Tier- und Pflanzenarten. Um insbesondere brütenden Vögel zu schützen, wird das Gebiet jedes Jahr von dem Beginn der Vegetationszeit von März, bis einschließlich Juni für Besucher gesperrt. In diesen vier Monaten ziehen die dort lebenden Tiere ungestört ihren Nachwuchs groß und die Vegetation regeneriert sich.
Ab dem 1. Juli wird die Reißinsel dann wieder für die Mannheim zugänglich sein. Weil die Reißinsel auch außerhalb der jährlichen Sperrzeit ein wichtiger Rückzugsort für Vögel ist, sollten Besucher aus Rücksichtnahme auf die Tierwelt die Wege beim Spazierengehen nicht verlassen und Fahrräder und Hunde nicht in das Schutzgebiet mitnehmen.
Die Reißinsel in Mannheim Lindenhof – ein Paradies für 60 Vogelarten
Die Stadt Mannheim als Untere Naturschutzbehörde bittet außerdem zu beachten, dass es während der sogenannten Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September gemäß Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das betrifft ebenso Bäume, die außerhalb des Waldes, in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.
In der Vegetationszeit zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und Gesunderhaltung der Bäume. So werden wichtige ökologische Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen und Kleinsäugern beispielsweise für die Aufzucht von Jungtieren geschützt.
Baumschutzsatzung für alle Mannheimer Bäume außerhalb von Wäldern
Im Gemeindegebiet der Stadt Mannheim sind alle Bäume außerhalb des Waldes durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese geschützten Bäume dürfen laut Baumschutzsatzung nicht entfernt, zerstört oder verändert werden. Eine Veränderung an den Bäumen bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde.
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Aus Tierschutzgründen ist in Mannheim aktuell aufgrund der Amphibienwanderungen erhöhte Vorsicht auf einigen Straßen geboten. (pek mit PM)