Landtag in BW beschließt Stichwahl – hat das Auswirkungen für die OB-Wahl in Mannheim?
Mannheim - Die OB-Wahl am 18. Juni ist DAS politische Ereignis der nächsten Jahre. Jetzt hat der Landtag ein neues Kommunalwahlrecht beschlossen – was das bedeutet:
Update vom 30. März, 12:19 Uhr: Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch (29. März) die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem die Einführung einer Stich- statt einer Neuwahl bei Bürgermeisterwahlen und das kommunale Wahl- und Stimmrecht für wohnungslose Menschen. Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister wird auf 18 Jahre abgesenkt, die Höchstaltersgrenze entfällt.
Das Gesetz tritt am 1. Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Wenn es wie geplant im April im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet wird, tritt es damit am 1. August in Kraft. Für die Organisation der OB-Wahl in Mannheim gilt daher noch das alte Recht.
OB-Wahl in Mannheim – so kannst Du dich als Kandidat aufstellen lassen
Erstmeldung vom 8. März, 13:10 Uhr: Während die Kandidaten der großen Fraktionen für die OB-Wahl in Mannheim am 18. Juni weitestgehend längst feststehen, kann jedermann seinen Namen auf den Stimmzettel setzen lassen. Doch dafür gibt es einige Vorgaben und Fristen zu beachten.

Bewerbungen für OB-Wahl frühestens ab 18. März möglich
Die Stellenausschreibung für die OB-Wahl 2023 wird am Freitag (17. März) veröffentlicht. Bewerbungen können frühestens am 18. März ab 0 Uhr schriftlich bei der Stadt Mannheim im Wahlbüro im Rathaus in E5 eingereicht werden. Genauer gesagt bei der Geschäftsstelle des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Dann kannst (zumindest theoretisch) vielleicht ausgerechnet Du Amtsinhaber Dr. Peter Kurz als Rathaus-Chef beerben, der Mitte November 2022 völlig überraschend angekündigte, kein 3. Mal mehr zu kandidieren.
Vorher eingehende Bewerbungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsschluss ist am 22. Mai (18 Uhr). Die erforderlichen Anlagen können innerhalb der Einreichungsfrist nachgereicht werden. Innerhalb dieser Frist können Bewerbungen auch wieder zurückgenommen werden.
Du willst bei Mannheimer OB-Wahl antreten? Welche Frist Du beachten musst
Die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen bestimmt die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Über die Reihenfolge von Bewerbungen, die gleichzeitig eingehen, entscheidet das Los. Alle Bewerbungen, die bis zum 20. März vor 7:30 Uhr im Hausbriefkasten von E5 (andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig) ankommen, gelten als gleichzeitig eingegangen. Ebenfalls als gleichzeitig eingegangen gelten Bewerbungen, die nach Dienstschluss und vor 7:30 Uhr des nächsten Arbeitstags im Briefkasten eingehen.
Weitere Einzelheiten werden im Ausschreibungstext beschrieben – auch zur eventuell erforderlichen Neuwahl am 9. Juli 2023. Für Fragen zu den OB-Wahlen steht das Wahlbüro der Stadt Mannheim telefonisch unter 0621/293-9566 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de zur Verfügung.
Diese Kandidaten für die OB-Wahl stehen bereits fest:
- Christian Specht (CDU, 56)
- Thorsten Riehle (SPD, 52)
- Raymond Fojkar (Grüne, 59)
- Isabell Belser (Die Linke, 47)
OB-Wahl in Mannheim – diese Plakatierungsrichtlinien gelten
Bei der Wahlwerbung sind die Plakatierungsrichtlinien der Stadt Mannheim in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Zuständig ist die Event & Promotion Mannheim GmbH, Seckenheimer Landstraße 174, 68163 Mannheim (Gelände Rhein-Neckar-Flugplatz), Telefonnummer 0621/121823-00, Fax: 0621/121823-10, E-Mail: info@ep-ma.de.
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Um die Gleichbehandlung aller Wahlvorschläge gewährleisten zu können, müssen Standortwünsche für Großflächentafeln im öffentlichen Raum oder Anmietungswünsche für Werbeflächen der Event & Promotion Mannheim GmbH dort bis zum 3. April (12 Uhr) angemeldet werden, damit sie bei der ersten Verteilung berücksichtigt werden können. Weitere Infos sind unter www.mannheim.de/nachrichten/information-der-stadt-mannheim-zur-ob-wahl zu finden. (pek mit PM)