Mannheim: Viele Reise-Rückkehrer haben Corona im Gepäck – Inzidenz steigt
Mannheim – In der Quadratestadt werden vermehrt Reiserückkehrer positiv auf das Coronavirus getestet. Diese Regeln musst Du bei der Einreise aus dem Ausland beachten.
Update vom 20. August, 20:05 Uhr: Noch sind die Sommerferien in Baden-Württemberg in vollem Gange – das verhältnismäßig nasskalte Wetter in Mannheim steht dabei einem Sommerfeeling im Weg. Wer derzeit seinen Urlaub an einem sonnigen Strand verbringt, hat es in dieser Hinsicht definitiv besser. Leider macht das Coronavirus keinen Urlaub und so haben erwartungsgemäß einige Reiserückkehrer den gefährlichen Erreger im Gepäck – so auch in Mannheim. Allein von den insgesamt 177 positiven Fällen in der vergangenen Woche, sind 32 Fälle aus dem Urlaub eingeschleppt worden.
Seit dem 1. August sind bei der Wiedereinreise aus dem Ausland folgende Punkte der Coronavirus-Einreiseverordnung zu beachten:
- Du musst nachweisen, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.
- Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
- Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet musst Du spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten beachten.
- Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
- Bereits vor der Einreise nach Deutschland, musst Du eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, falls Du Dich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hast.
Stadt | Mannheim |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Einwohnerzahl | 310.658 (Stand: 31. Dez. 2019) |
Fläche | 144,96 km² |
Oberbürgermeister | Dr. Peter Kurz (SPD) |
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Corona in Mannheim: Maskenpflicht im Freien – Stadt mahnt HIER zur Einhaltung
Update vom 17. August, 10:57 Uhr: Die Stadt Mannheim erinnert daran, dass nach §3 Absatz 2 Nummer 2 CoronaVO die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien immer dann besteht, wenn „ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann“. Im Bereich der Planken, der Seitenstraßen zu den Planken sowie am Wasserturm ist mit einem erhöhten Personenaufkommen zu rechnen. Sofern der Mindestabstand dadurch nicht sicher eingehalten werden kann, gilt auch hier die Maskenpflicht unter dieser Maßgabe nach wie vor. Maskenpflicht-Schilder weisen vor Ort auf diese Regelung hin.
Corona in Mannheim: Inzidenz weit über 50, aber ohne Folgen! Die neuen Regeln
Update vom 17. August, 7:47 Uhr: Bekanntlich spielt die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg (fast) keine Rolle mehr. Dennoch ist sie zur Einschätzung der Lage und zum Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen weiterhin aussagekräftig. Laut Robert Koch-Institut (RKI) liegt der Wert am Dienstagfrüh (17. August) bei 54,7 – und ist somit um 4,5 gesunken. Die 12 Neuinfektionen gegenüber dem Vortag bedeuten eine 7-Tage-Fallzahl von 170. Erfreulich: Die Zahl der seit Pandemie-Beginn an oder mit Covid-19 gestorbenen Menschen bleibt unverändert bei 305.
Corona in Mannheim: Inzidenz gestiegen, aber ohne Konsequenz! Die neuen Regeln
Update vom 16. August, 7:29 Uhr: Kein guter Wochenbeginn in der Quadratestadt: Denn wie das renommierte Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin am Montagmorgen berichtet, ist die 7-Tage-Inzidenz weiter gestiegen – auf jetzt 59,2! Ein Plus von 2,5. Aufgrund von 17 Neuinfektionen liegt die 7-Tage-Fallzahl aktuell bei 184. Erfreulicherweise sind auch dank der fortgeschrittenen Durchimpfung der Bevölkerung keine weiteren Personen an oder mit Covid-19 gestorben, sodass die Opferzahl bei 305 seit Beginn der Pandemie stagniert. Doch letztendlich sind die Inzidenz-Werte in Mannheim und dem restlichen Baden-Württemberg ohnehin nur noch eine Randnotiz, da sie als Richtwert für Lockerungen und Verschärfungen der Corona-Regeln keine Rolle mehr spielen.
Corona in Mannheim: Droht nur am Sonntag neue Inzidenz-Stufe?
Update vom 13. August, 19:39 Uhr: Die Stadt Mannheim hat am Freitagabend verkündet, dass die Verschärfungen von Stufe 3 am Wochenende NICHT in Kraft treten werden. Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg gelten in Mannheim die aktuellen Regel der Inzidenzstufe 2 weiterhin – bis die neue Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg am Montag (16. August) in Kraft tritt. In der neuen Verordnung wird die Inzidenz nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen und die Menschen dürfen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet.
Corona in Mannheim: Regel-Verschärfungen nur an einemTag?
Erstmeldung vom 12. August, 8:40 Uhr: Die Inzidenz steigt und steigt in Mannheim! Am Donnerstagfrüh (11. August) meldet das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin einen neuerlichen Sprung von 37,3 auf 41,5. Der Höchstwert seit Ende Mai. Somit ist der aktuelle Grenzwert von 35, der das in Kraft treten der Stufe 3 auslöst, einen weiteren Tag deutlich überschritten. Doch was hat das angesichts der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg überhaupt noch zu bedeuten, in der Inzidenzen ab Montag (16. August) keine Rolle mehr spielen?
In der Quadratestadt sind alleine gegenüber dem Vortag 32 Neuinfektionen dazugekommen, sodass sich seit Beginn der durch das tückische Coronavirus bedingten Pandemie insgesamt 16.729 infiziert haben. Im gleichen Zeitraum sind 305 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben. Die 7-Tage-Fallzahl liegt aktuell bei 129.
Corona in Mannheim: Virenschleuder Reiserückkehrer?
Als wahrscheinlich gilt: Das Infektionsgeschehen dürfte nach den Sommerferien (bis 11. September in BW) auch aufgrund zehntausender Reiserückkehrer noch weiter ansteigen. Wie stark, darüber sind sich selbst die Experten uneinig. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Ende Juli vor einem Horror-Szenario mit einer 800-er Inzidenz im Oktober gewarnt.
Doch bis dahin ist noch eine Weile hin und die Inzidenz soll in Baden-Württemberg bezüglich der Corona-Regeln und Lockerungen ohnehin außen vor bleiben. Viel mehr sollen Dinge wie die aktuelle Belegung der Intensivstationen (Hospitalisierung) sowie die Unterscheidung vollständig Geimpfte bzw. Genesene gegenüber Ungeimpfte in den Mittelpunkt rücken.

So will nicht nur das Sozialministerium in Stuttgart die Erstgenannten von ihrem vermeintlichen Schutz profitieren lassen. Der ungeimpfte Rest - ob aus Überzeugung, unfreiwillig oder aus medizinischen Gründen - soll künftig viele Einrichtungen und Events nur noch mit negativem Testergebnis besuchen dürfen. Und selbst bezahlen müssen die Leute dafür auch noch – ausgenommen Schwangere, Minderjährige sowie andere Gruppen ohne Impfempfehlung. Und diese Tests gehen auf Dauer ganz schön ins Geld, wie MANNHEIM24 mal durchgerechnet hat.
Corona in Mannheim: Kommen diese Regel-Verschärfungen nur für einen Tag?
Zurück zu Mannheim, wo sich eine ganz kuriose Situation abzeichnet: Zwar soll auch in der Quadratestadt ab Montag (16. August) die neue Corona-Verordnung des Landes BW gelten, jedoch würde tags zuvor nach alter Verordnung noch die Verschärfung der Maßnahmen laut Inzidenzstufe 3 greifen. Denn alles andere als eine bis einschließlich Samstag (14. August) konstant hohe Inzidenz über dem Grenzwert 35 wäre ein kleines ‚Corona-Wunder‘.
Nur am Sonntag könnte es demnach zu folgenden Beschränkungen kommen, die bereits wenige Stunden später schon wieder Geschichte wären:
- Kontaktregeln (Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt): 4 Haushalte, max. 15 Personen – Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
- Gastronomie und Vergnügungsstätten: Im Freien ohne Personenbeschränkung. In geschlossenen Räumen eine Person pro 2,5 Quadratmeter unter Einhaltung der 3G-Regel. Zudem drinnen Rauchverbot.
- Einzelhandel (Geschäfte, Flohmärkte etc.): Im Freien ohne Personenbeschränkung. In geschlossenen Räumen eine Person je angefangene 10 Quadratmeter.
- Private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten etc.): Im Freien und in geschlossen Räumen max. 50 Personen unter Einhaltung der 3G-Regel.
- Freizeiteinrichtungen: Maximal eine Person je angefangene 10 Quadratmeter für den Publikumsverkehr vorgesehene Fläche. Alle Besucher*innen müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
- Öffentliche Veranstaltungen (Sport-Events, Konzerte, Theater etc.): Im Freien max. 500 Personen unter Einhaltung der 3G-Regel. Bei mehr als 200 Personen herrscht Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucher*innen garantiert ist. In geschlossenen Räumen max. 200 Personen unter Einhaltung der 3G-Regel.
- Außerschulische Bildung (Volkshochschule, Musikschule etc.): Unter Einhaltung der 3G-Regel keine Personenbeschränkung.
Doch es ist anzunehmen, dass sich in der kommenden Corona-Verordnung viele Maßnahmen wiederfinden werden, die in der aktuellen Version eh als Stufe 3 bzw. in den andern Stufen festgelegt sind. Doch warten wir mal ab, was die Landespolitiker in Stuttgart so beschließen. (pek)