Mannheim: Bundestagswahl 2021 – Diese Corona-Regeln gelten im Wahllokal

Mannheim – Am 26. September entscheidet Deutschland über eine neue Bundesregierung. Aber welche Regeln gelten für die Bundestagswahl 2021 im Wahllokal? Alle Infos auf einen Blick:
Nach 16 Jahren endet am 26. September die Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel (67, CDU). Bei der Bundestagswahl 2021 stimmen über 60 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland über eine neue Bundesregierung ab. Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise, 38 davon liegen in Baden-Württemberg. Die zweitgrößte Stadt des Bundeslands hat einen eigenen Wahlkreis: Mannheim ist der Wahlkreis 275. Insgesamt 12 Direktkandidaten bewerben sich in Mannheim für einen Sitz im neuen Deutschen Bundestag.
Stadt | Mannheim |
Fläche | 144,96 km² (31.12.2020) |
Einwohnerzahl | 320.010 (31.12.2020) |
Oberbürgermeister | Dr. Peter Kurz (SPD) |
Alles zu Wahlbüro, Briefwahl und Wahlinfo-App in Mannheim haben wir Dir in einem extra Artikel zusammengefasst. Darin steht auch, bis wann Dein roter Wahlbrief spätestens im Wahlbüro vorliegen sollte, damit Deine wichtige Stimme bezüglich der Zukunft Deutschlands nicht verpufft.
Mannheim: Diese Regeln gelten zur Bundestagswahl 2021 im Wahllokal
Zur Bundestagswahl 2021 sind die Wahllokale am Sonntag (26. September) auch in Mannheim von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer noch nicht per Briefwahl abgestimmt hat, kann sein Kreuz direkt in seinem Wahllokal machen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Wähler müssen einen Wahlschein besitzen und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im Gegensatz zu Europa- und Kommunalwahlen sind EU-Bürger bei der Bundestagswahl nicht stimmberechtigt.
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Aber gibt es wegen Corona besondere Regeln in Wahllokalen? Muss man geimpft, genesen oder getestet sein, um seine Stimme im Wahllokal abzugeben? Nein. Wie in allen anderen Wahlkreisen der Bundesrepublik ist auch in Mannheim kein Impfnachweis oder negatives Corona-Testergebnis erforderlich. Dafür gelten in allen Wahllokalen die bekannten Corona-Regeln, erklärt eine Sprecherin der Stadt Mannheim auf Anfrage von MANNHEIM24.
Mannheim: Die Corona-Regeln zur Bundestagswahl 2021
Die Regelungen in Kürze:
- Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (OP/FFP2/FFP3) getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht für
o Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
o Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist und
o die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung. - Im Wahlgebäude ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.
- Beim Betreten des Wahlgebäudes muss sich jede Person mit dem dafür bereitgestellten Spender im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
- Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
o einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
o typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neuauftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
o keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt,
o die Wahl beobachten möchten, aber nicht zur Angabe aller erforderlichen Kontaktdaten bereit sind. - Wer die Wahl beobachten möchte, ist zur Bereitstellung der Kontaktdaten gemäß § 11 Absatz 4 i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO verpflichtet.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal müssen Wähler ihre Wahlberechtigung und ihren Ausweis/Pass vorlegen. Dann erhalten sie ihren Stimmzettel. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird für einen Wahlkreisbewerber gestimmt, mit der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel wird anschließend so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und dann in die Wahlurne geworfen. (rmx)