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Bier-Betrüger (54) soll sich 3 Mio. Euro durch illegale Steuerersparnis erschwindelt haben

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Von: Peter Kiefer

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Mannheim - Diese Geschäfte haben einen schalen Beigeschmack! Ein Geschäftsmann soll mit etlichen Bier-Lieferungen innerhalb Europas über 3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben:

Weil er mit Bier-Lieferungen über 2 Millionen Euro am deutschen Finanzamt vorbei gelotst haben soll, muss sich ein Mann (54) ab Mittwoch (1. März) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen vor dem Landgericht Mannheim verantworten (Az. 25 KLs 616 Js 20487/22).

Dutzende Bier-Lieferungen in Europa am Finanzamt vorbei getätigt

Laut Anklage soll er sich als Vorstand einer im Rhein-Neckar-Raum ansässigen Aktiengesellschaft verschiedenen Tätergruppierungen angeschlossen haben, um einerseits in anderen Mitgliedstaaten der EU anfallende Biersteuer und andererseits in Deutschland anfallende Umsatzsteuer zu verkürzen. Er und seine Mittäter hätten hierbei gehandelt, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle erschließen.

In Vollzug dieses Tatplanes habe der Angeklagte über das Steuerlager der Aktiengesellschaft zwischen Januar und März 2020 mindestens 39 Lieferungen von Bier abgewickelt, die ihren Ausgang in den Steuerlagern von in Frankreich ansässigen Unternehmen genommen haben sollen. Zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 habe er weitere 61 Lieferungen abgewickelt, die ihren Ausgang im Steuerlager eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens genommen haben sollen.

Landgericht Mannheim
Das Landgericht Mannheim. (Archivfoto) © MANNHEIM24/Peter Kiefer

Bei Bier-Lieferungen: Angeklagter soll Zollbehörden belogen haben

Diese Lieferungen hätten allesamt dem Zweck gedient, verbrauchsteuerpflichtiges Bier dem Steueraussetzungsverfahren zu entziehen. Tatsächlich seien die Biermengen, die Gegenstand der einzelnen Lieferungen gewesen seien, nämlich nicht in Deutschland, sondern in Großbritannien auf dem Schwarzmarkt abgesetzt worden.

Der Angeklagte habe gegenüber den Zollbehörden den Eingang des Bieres in seinem Steuerlager wahrheitswidrig bestätigt und einen ordnungsgemäßen Transport der einzelnen Lieferungen vorgespiegelt. Diese unrichtigen Erklärungen hätten dazu geführt, dass für die tatsächlich nach Großbritannien erfolgten Lieferungen die jeweils geschuldete französische bzw. niederländische Biersteuer nicht festgesetzt worden sei. Hierdurch sei Biersteuer in Höhe von rund 1 Million Euro verkürzt worden.

Getränke auf dem Schwarzmarkt verkauft – Umsatzsteuer um 2,2 Mio. Euro verkürzt

Zudem habe die Aktiengesellschaft in den Jahren 2018 bis 2021 in mehreren Fällen zum Schein Getränke oder andere Waren an in Belgien ansässige Firmen geliefert und die Lieferungen gegenüber dem Finanzamt als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt.

Tatsächlich seien die Getränke aber nicht an Unternehmen in Belgien geliefert worden, sondern an unbekannte Unternehmen. Diese Unternehmen oder die Aktiengesellschaft hätten die Getränke sodann innerhalb der EU auf dem Schwarzmarkt veräußert, ohne die anfallende Umsatzsteuer zu entrichten. Dadurch sei Umsatzsteuer in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro verkürzt worden.

Prozess wegen Steuerhinterziehung – die Fortsetzungstermine am Landgericht

Die Fortsetzungstermine vor der 5. Große Wirtschaftsstrafkammer finden am 7., 8., 14., 15., 21. und 22. März, 4., 5., 18., 19., 25. und 26. April sowie am 2., 3., 8., 12., 23., 30. und 31. Mai jeweils um 9:30 Uhr statt.

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Erst im Oktober 2022 ist ein Mannheimer Geschäftsmann erwischt worden, der tonnenweise Zigaretten und Shisha-Tabak geschmuggelt haben soll. (pek mit PM) 

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