Neues ÖPNV-Sozialticket in Mannheim – wann es kommt, was es kostet
Mannheim - Ab Sommer gibt es ein neues Sozialticket für Bedürftige zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV. Hier gibt‘s alle Infos, wann es so weit ist und was das Ticket kostet:
Auch in Mannheim gibt es seit 1. Juli 2012 ein Sozialticket zur Nutzung des ÖPNV für berechtige Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Nachdem das Sozialticket 11 Jahre lang in unveränderter Form erhältlich war, sollen ab 1. Juli 2023 erstmals Neuerungen in Kraft treten – so die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in einer Sitzung. Final entscheidet darüber am 25. April der Gemeinderat.
Neukonzeption des Sozialtickets wegen Einführung des Deutschlandtickets
Zukünftig soll es für berechtige Personen die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Angeboten geben: Der wesentliche Hintergrund der Neukonzeption des Sozialtickets ist die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai. Für Sozialticketberechtigte soll das Deutschlandticket zukünftig zu einem Ausgabepreis von 30,50 erhältlich sein. Dies bedeutet eine städtische Bezuschussung in Höhe von 18,50 Euro pro Deutschlandticket, das regulär für 49 Euro erhältlich ist.
Der für den ÖPNV zuständige Erste Bürgermeister Christian Specht (CDU), OB-Kandidat bei der Wahl am 18. Juni in Mannheim, und Sozialbürgermeister Michael Grötsch (CDU) führen dazu aus: „Mit dem Ziel, Menschen im Leistungsbezug mehr Mobilität in unserer Stadt zu ermöglichen, haben wir 2012 das Sozialticket eingeführt. Indem wir das neue Deutschlandticket bezuschussen, wollen wir jetzt das Angebot für Menschen im Leistungsbezug räumlich ausweiten. Berechtigte Personen können so das Deutschlandticket zu vergünstigten Konditionen erwerben. Diese liegen unterhalb des Regelsatzanteils für Mobilität.“
Nutzung der modifizierten „Fünf-Fahrten-Tickets“
Wer trotz Berechtigung kein vergünstigtes Deutschlandticket erwerben möchte, für den ist natürlich weiterhin die Nutzung subventionierter „Fünf-Fahrten-Tickets“ in der Großwabe Mannheim/Ludwigshafen möglich.
Da seit Einführung des Sozialtickets 2012 zum einen für das reguläre „Fünf-Fahrten-Ticket“ Preisanpassungen in Höhe von rund 31 Prozent erfolgten (1. Dezember 2012 bis 1. Januar 2023 von 10,30 auf 13,50 Euro) und sich zum anderen die Anteile für „fremde Verkehrsdienstleistungen“ im Regelbedarf nach dem SGB II / SGB XII mit über 85 Prozent sehr deutlich erhöht haben (bspw. für Alleinlebende von 21,55 Euro auf 40,58 Euro pro Monat), werden die Konditionen für das Sozialticket angepasst.
Somit können künftig drei anstelle von vier „Fünf-Fahrten-Tickets“ monatlich erworben werben. Der Eigenanteil liegt bei 6 Euro gegenüber bislang 5 Euro für jeweils fünf Fahrten. Das entspricht einer Erhöhung des Eigenanteils um 20 Prozent.
Berechtigung für Sozialticket mit Sozialpass nachweisen
Beide Maßnahmen dienen dazu, einen Teil des vorhandenen Budgets für die Finanzierung des subventionierten Deutschlandtickets mit deutlich erweiterten Gültigkeitsgebiet zu Verfügung zu haben. Auf der anderen Rheinseite in Ludwigshafen wurde der Verkauf des Sozialtickets aufgrund der finanziellen Notlage gestoppt.
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Die Berechtigung für das Sozialticket wird mittels Sozialpass nachgewiesen, der über das Jobcenter, den Fachbereich Arbeit und Soziales und die Bürgerdienste an die berechtigten Personengruppen ausgegeben wird. Die Sozialtickets können entweder in der rnv-Mobilitätszentrale am Paradeplatz erworben werden oder im Falle der „Fünf-Fahrten-Tickets“ auch nach einmaliger Registrierung per QR-Code an vielen Fahrscheinautomaten der rnv. (pek mit PM)