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Künftig mehr Bio in Mannheimer Kita-Essen – Verpflegung wird deutlich teurer

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Von: Peter Kiefer

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Mannheim - Die Qualität des Kita-Essens soll deutlich verbessert werden – mit einem höheren Bio-Anteil und mehr Nachhaltigkeit. Die Kosten der Verpflegung steigen dadurch deutlich:

Es wird sich so einiges ändern in den Kitas in Mannheim: Demnach soll der Anteil an Bio-Essen bei der täglichen Verpflegung der Kleinen erhöht und nachhaltiger werden. Doch das hat auch Folgen für die Kosten der Mittagsspeisen. Die Neuvergabe der Mittagsverpflegung erfolgt ab dem 1. Januar 2024 für drei Kalenderjahre. Ab dem 1. September 2023 werden auch die Betreuungsgebühren in Mannheim erhöht.

Stadt Mannheim strebt „spürbare Qualitätsverbesserung“ bei Kita-Essen an

Bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen für die Kita-Verpflegung soll durch neue Vorgaben eine spürbare Qualitätsverbesserung erreicht werden. So wird bei der Mittagsverpflegung der Bio-Anteil der Essenskomponenten gemessen an dem Gesamtwareneinsatz von bisher 40 auf denn 50 Prozent erhöht.

Damit nimmt die Stadt Mannheim im Bereich Kita-Verpflegung einen Spitzenplatz in Baden-Württemberg ein. Milchprodukte und Eier bleiben weiterhin verpflichtend ausschließlich in Bio-Qualität. Weiterhin wird der Einsatz von Produkten in Fair-Trade Qualität gefordert, auch auf ausgewählte Convenience-Produkte wird zukünftig bewusst verzichtet.

Mehr Frischkost bei Mannheimer Kita-Verpflegung

Zur Aufwertung und Vervollständigung der Mittagsverpflegung ist die Belieferung der städtischen Kitas mit Frischkost notwendig. Diese ermöglicht die Vollversorgung von Mahlzeiten für Krippenkinder als auch die Ergänzung mit Frischkostkomponenten (Rohkost, Salat, Dessert etc.) für die Mittagsverpflegung. Erstmalig wird im Sinne der stetigen Optimierung, Vereinheitlichung und Steigerung der Qualität der Kita-Verpflegung sowie zur Optimierung des Beschaffungsprozesses auch die Frischkost in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben.

Dadurch kann eine weitere Steigerung der Nachhaltigkeit und Qualität der Kita-Verpflegung erzielt werden: Einerseits durch die Festlegung auf verbindliche Lebensmittel in Bio-Qualität wie Milchprodukte, Obst, Gemüse usw. und andererseits durch eine zusätzliche Erweiterung der Produkte in Fair-Trade Qualität wie beispielsweise Tee, Obst und Früchte. Die Landesregierung erlaubt zudem größere Kita-Gruppen pro Erzieherin.

Tierwohl bei Kita-Verpflegung in Mannheim wichtig

Auch das Thema Tierwohl wird bei der Essensversorgung beachtet und bei der Vergabe berücksichtigt. Bei Fisch-Produkten sind beispielsweise das MSC- und ASC-Siegel verpflichtend, bei dem Bezug von Fleischprodukten ist eine artgerechte Haltung maßgeblich.

Die Tageseinrichtungen für Kinder werden grundsätzlich täglich mit einer vegetarischen Menülinie versorgt. Ergänzend dazu wird gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die nachhaltige Verpflegung in Kitas jeweils zweimal wöchentlich eine optionale Vollkostmenülinie mit einem Fleisch- und einem Fischprodukt zusätzlich angeboten. Neu hinzu kommt die noch bessere Berücksichtigung altersspezifischer Bedürfnisse an die Kita-Verpflegung in Form einer krippengerechten vegetarischen Menülinie und einer Menülinie mit vegetarischer Kost für Kindergarten und Hort.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung und Vergabe für die Mittagsverpflegung und für die Frischkostbeschaffung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mehrheitlich empfohlen.

Anpassung der Verpflegungsgebühren in städtischen Kitas

Bei der Neuvergabe der Mittagsverpflegung zum 1. Januar 2024 sind aufgrund der erheblichen Preissteigerungen im Bereich der Verpflegung Kostensteigerungen in Höhe von rund 30 Prozent zu erwarten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung kann die langjährige Gebührenstabilität nicht aufrechterhalten werden. Eine Anpassung der Verpflegungsgebühr an den prognostizierten Mehrbedarf ist daher erforderlich.

Die Verpflegungsgebühren für die Betreuungsangebote Krippe, Kindergarten und Hort in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden daher ab dem 1. Januar 2024 von bisher 55 Euro/Monat auf 74 Euro/Monat festgesetzt. Von den notwendigen 19 Euro Gebührensteigerung/Monat entfällt mit rund 15 Euro/Monat der Hauptanteil auf die signifikanten Preissteigerungen im Bereich der Verpflegung; die angestrebte Qualitätssteigerung in der Kita-Verpflegung liegt bei unter 4 Euro/Monat.

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Der Jugendhilfeausschuss hat die Anpassung der Verpflegungsgebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen mehrheitlich empfohlen. Eine erneute Überprüfung der Verpflegungsgebühren soll spätestens mit der Neuvergabe zum 1. Januar 2027 erfolgen, angestrebt wird auch hier eine Überprüfung alle zwei Jahre. (pek mit PM)

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