Corona in Mannheim: Kliniken verschärfen Besucher-Regeln erneut
Mannheim - Wegen steigender Corona-Zahlen verschärfen die Krankenhäuser die Besucher-Regeln. Was ab Freitag (1. Juli) gilt:
Update vom 30. Juni: Wie die Universitätsmedizin Mannheim am Donnerstag in einer Mitteilung erklärt, gelten am Universitätsklinikum, im Diako Mannheim und im Theresienkrankenhaus nun neue Besucher-Regeln. Ab Freitag können Patienten der Kliniken nur noch einen Besucher pro Tag empfangen, der maximal eine Stunde am Tag bleiben darf. Besucher müssen während des Aufenthalts in den Krankenhaus-Räumen eine FFP2-Maske tragen.
Die neue Regelung sei eine „Reaktion auf die aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus“, heißt es in der Mitteilung. Diese sei in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Mannheim vereinbart worden. Ausnahmen seien in besonderen Fällen jedoch möglich: Sterbende und Schwerstkranke können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt von mehreren Angehörigen besucht werden.
Bei Kindern ist neben der Begleitperson ein Besucher pro Tag zugelassen. Die Begleitung in die Notaufnahme, bei Geburten sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung ist auch weiterhin möglich.
Corona in Mannheim: Besuche in Kliniken jederzeit möglich – diese Regeln bleiben bestehen
Update vom 20. Mai: Nach dem deutlichen Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus ermöglichen das Universitätsklinikum Mannheim, das Diako Mannheim und das Theresienkrankenhaus nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wieder Besuche bei ihren Patienten ohne Einschränkungen der Besuchszeiten und Anzahl der Besucher. Diese Regelung gilt ab Montag (23. Mai).
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden in den Kliniken müssen Besucher einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen und dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn sie kein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion haben. Außerdem müssen sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, mit sich führen. Darüber hinaus verpflichten sich alle Besucher, während ihres Aufenthalts in Klinikgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.
Corona in Mannheim: Patientenbesuche in Kliniken wieder erlaubt – diese Regeln gelten jetzt
Update vom 14. April: Die zurückgehenden Corona-Fallzahlen haben auch einen positiven Effekt für die Krankenhäuser in Mannheim: Gemäß der aktuellen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg erlauben Uniklinikum, Theresienkrankenhaus und Diako wieder Patientenbesuche. Heißt: Ab Dienstag (19. April) sind wieder Besuche in den Mannheimer Akutkrankenhäusern unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich.
Stadt | Mannheim (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 309.721 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 145 km² |
Oberbürgermeister | Dr. Peter Kurz (SPD) |
Wieder Patientenbesuche in Mannheimer Kliniken möglich
Jedoch gelten folgende Regeln zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter: Jeder Patient auf einer Normalstation, der nicht positiv getestet ist, kann ab dem 6. Tag seines Klinikaufenthaltes täglich zwischen 13 und 19 Uhr einen maximal zweistündigen Besuch empfangen. Dabei soll möglichst immer der gleiche Besucher kommen. Es herrscht Maskenpflicht (FFP-2).
In besonderen Fällen sind in Absprache mit der Stationsleitung spezielle Besuchsregelungen möglich, etwa für werdende Väter, Eltern von erkrankten Kindern oder für Angehörige sterbender bzw. schwerstkranker Patienten.

Mannheim: Diese Corona-Regeln gelten bei Patientenbesuchen
Zudem müssen alle Besucher negativ auf Corona getestet sein. Auf Verlangen ist dafür ein Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorzuweisen. Ein Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht.
Anhand eines Selbstauskunftsbogens muss sich jeder Besucher außerdem selbst auf Risiken für eine SARS-CoV-2-Infektion überprüfen. Der Selbstauskunftsbogen ist auf der Homepage der jeweiligen Klinik aufrufbar, bzw. an den Eingängen erhältlich und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Corona in Mannheim: Besuchsverbot verlängert – Kliniken müssen OPs absagen
Erstmeldung vom 25. März: Dramatische Nachrichten aus den Krankenhäusern in Mannheim! Aktuell betrifft die Kliniken zunehmend ein „sehr ausgeprägter Personalnotstand“, weil zahlreiche Mitarbeiter trotz vollständiger Impfung einschließlich Booster-Impfung einen positiven Corona-Befund haben. Dadurch fallen die betroffenen Beschäftigten aufgrund der Quarantänebestimmungen der Verordnung des Landes für mindestens sieben Tage aus.
Corona in Mannheimer Kliniken – Operationen müssen verschoben werden
Und das hat schlimme Folgen: Denn derzeit kann es an Uniklinikum, Theresienkrankenhaus und Diako zu sehr kurzfristigen Absagen geplanter Operationen kommen. An allen Kliniken müssen derzeit Eingriffe verschoben werden, die aus medizinischer Sicht als „nicht dringlich“ eingestuft werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn zum Beispiel ein hochspezialisierter Operateur ausfällt.
Dringliche Eingriffe - etwa bei Krebserkrankungen - können aktuell weiter wie gewohnt stattfinden. Ebenso werden medizinische Notfälle, insbesondere Schlaganfälle, Herzinfarkte und Unfallverletzungen unverändert weiter versorgt. Patienten, deren geplante Operation verschoben werden muss, werden von ihrer behandelnden Klinik individuell benachrichtigt.

Besuchsverbot in Mannheimer Kliniken: Diese Ausnahmen gelten
Vor dem Hintergrund der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen sehen sich die Mannheimer Krankenhäuser außerdem gezwungen, am seit November 2021 geltenden allgemeinen Besucherverbot festzuhalten. Aktuell hat Mannheim laut RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 2.051,2 (Stand 25. März).
Dabei sind in besonderen Fällen auch weiterhin Ausnahmen möglich: Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten.
Kliniken in Mannheim: Bei Krankenbesuchen gilt 3G-Regel
Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung.
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Auch Gebärende können weiterhin von einer nahestehenden Person begleitet werden. Für diese ausnahmsweise zugelassenen Besuche gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder mit dem Nachweis eines aktuellen negativen SARS-CoV-2 Tests. (PM/pek)