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Nach Amokfahrt in Mannheim – 36-Jähriger soll dauerhaft in Psychiatrie bleiben

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Von: Teresa Knoll

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Mannheim - Ein 36-Jähriger ersticht seinen Vater und tötet bei einer Amokfahrt zwei weitere Menschen. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass er dafür dauerhaft in die Psychiatrie kommt.

Im Juni soll ein Mann seinen Vater in der Pfalz erstochen haben. Anschließend setzt er sich ins Auto und fährt in Mannheim in eine Gruppe von Radfahrern, was zwei weitere Todesopfer fordert. Der Täter wird als psychisch krank eingestuft und kommt in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft fordert nun in einer Antragsschrift, dass der 36-Jährige Amokfahrer dauerhaft in der Psychiatrie verbleibt.

Nach Amokfahrt in Mannheim – Staatsanwaltschaft fordert dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie

Dem Mann wird unter anderem Totschlag, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Nach der Tötung seines 69 Jahre alten Vaters in Ellerstadt soll er mit dem Auto geflüchtet und nach Mannheim gefahren sein. Dort raste er nach Worten der Anklagebehörde vom Dienstag (8. November) nacheinander gezielt auf vier Radfahrer zu – ein Ehepaar überlebte dies nicht.

Die 71-jährige Frau starb vor Ort und ihr 78 Jahre alter Mann erlag Ende Juli im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die anderen beiden Radfahrer wurden schwer beziehungsweise leicht verletzt. Der 36-Jährige sitzt seitdem in der Psychiatrie.

Nun gibt es ein Sicherungsverfahren, dabei ersetzt die Antragsschrift die Anklage. Ziel dieser Schrift ist es laut Staatsanwaltschaft, ihn dauerhaft in der Psychiatrie unterzubringen. Ein vorläufiges Gutachten hatte zuvor ergeben, dass der Mann wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig ist. Nach den ihm vorgeworfenen Taten war der 36-Jährige in den Rhein gesprungen. Die Wasserschutzpolizei rettete ihn aus dem Wasser.

Nach Amokfahrt in Mannheim – Verhandlungstermin noch nicht fest

Gegen den Tatverdächtigen war schon 2020 in Rheinland-Pfalz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Das Verfahren wurde damals wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.

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Das Landgericht Mannheim muss nun über die Zulassung der Antragsschrift entscheiden. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es noch nicht. (dpa/resa)

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