Gläubige Menschen wissen ihre Religion als eine unversiegbare Quelle der Hoffnung, des Trostes und der Zuversicht. Und insbesondere im Fastenmonat Ramadan – entsprechend der vorösterlichen Fastenzeit der Christen – dient diese Zeit der Entbehrung der Besinnung auf die eigene Beziehung zu Gott, um neue Kraft und frischen Mut zu schöpfen.
So wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihrer gesamten Gemeinde im nun begonnen Fastenmonat gerade in diesen bedrohlichen Zeiten Frieden, Hoffnung und Zuversicht.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen, stehen einem gemeinschaftlichen Iftar (festlichem Abendessen, Anm. d. Red.) grundsätzlich keine Regelungen mehr entgegen.
So sehr dies auch ein Grund zur Freude ist, möchte ich Sie dennoch eindringlich bitten, gerade durch den Wegfall entsprechender Auflagen auch weiterhin mit derselben Umsicht und Achtsamkeit, die Ihre Gemeinde beim Umgang mit der Pandemie in den vergangenen zwei Jahren an den Tag gelegt hat, auch diesen Fastenmonat zu begehen.
Es wird weiterhin dringend empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 m, das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen sowie ein Hygienekonzept beizubehalten und Innenräume regelmäßig gut zu durchlüften.
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Leider ist die Pandemie immer noch nicht überwunden und die hohen Inzidenzzahlen gemahnen uns auch weiterhin, gerade gegenüber den besonders gefährdeten Gruppen verantwortungsvoll zu handeln. Es obliegt den einzelnen Gemeinden, hierzu die angemessenen Regelungen über das Hausrecht vorzunehmen.“ (PM/pek)