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Arztbesuche während der Arbeitszeit: Ist das erlaubt? Experten klären auf

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Von: Jason Blaschke

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Einen Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen, ist für viele Arbeitnehmer eine Herausforderung. Doch was tun, wenn es nicht anders geht?

Stuttgart – Das Coronavirus ist mittlerweile Teil unseres Alltags geworden. Impfungen und Genesung haben die meisten schon abgehakt. Nach Jahren mit Masken und Abstand zu Mitmenschen ist das Immunsystem vieler Menschen geschwächt. Grippe, Erkältung, Magen-Darm-Infekt – so mancher hat durch die Pandemie beinahe schon vergessen, dass es auch noch andere Krankheiten gibt. Vor allem in Zeiten von Grippewellen ist es häufig schwer, schnell an einen Arzttermin zu kommen. Darf man einen Arztbesuch dann auch während der Arbeitszeit wahrnehmen?

Arztbesuch während der Arbeitszeit: Das sollten Arbeitnehmer dabei beachten

Ist man krank und der Arztbesuch medizinisch notwendig, ist das für Arbeitnehmer auch gar kein Problem. Wichtig ist nur, seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid zu geben. „Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, zu disponieren und sich auf die Situation einzustellen“, sagt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür, im Gespräch mit der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ) zum Thema Arztbesuche in der Arbeitszeit.

Planbare Arzttermine nicht während der Arbeitszeit – doch es gibt Ausnahmen

Doch wie ist die Handhabe, wenn man nicht akut krank ist oder nur eine Routineuntersuchung geplant ist? Ganz grundsätzlich sind Arzttermine Privatsache und sollten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, heißt es von der IG Metall in einem Servicebeitrag für die Mitglieder der Gewerkschaft. Das bedeutet, bei akuten medizinischen Anliegen spricht nichts dagegen – ist es eine planbare, nicht akute Untersuchung, sollte sie außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

Nicht selten kommt es – gerade bei Fachärzten – aber vor, dass man sich als Patient gar keinen Termin aussuchen kann und von der Praxis einen zugeteilt bekommt. Auch in solchen Fällen sind Arzttermine während der Arbeitszeit zulässig. Dasselbe gilt, wenn eine Untersuchung nur zu einer bestimmten Zeit durchgeführt werden kann – etwa, wenn man nüchtern sein muss. Doch auch in diesen beiden Fällen gilt es, seinem Arbeitgeber schnellstmöglich Bescheid zu geben.

Arztbesuch in der Arbeitszeit: Muss der Arbeitgeber weiter Gehalt bezahlen?

Für kurze Arzttermine fordern die meisten Arbeitgeber keine Krankmeldung. Zumal viele Arbeitnehmer ohnehin erst ab dem dritten Fehltag eine AU-Bescheinigung vorlegen müssen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich von seiner Arztpraxis ein Attest über die Dauer der Behandlung ausstellen. Im Attest kann auf Wunsch zudem bescheinigt werden, dass kein anderer Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit verfügbar war.

Gesetzlich geregelt ist auch, dass der Arbeitgeber im Falle eines solchen Arzttermins während der Arbeitszeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. In § 616 BGB heißt es: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete (Arbeitnehmer) wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Lohnfortzahlung bei Arztterminen in der Arbeitszeit: Expertin erklärt § 616

„Das Gesetz regelt, dass bei Arztbesuchen, die nicht lange dauern, trotzdem die Vergütungspflicht fortbesteht“, sagt Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) gegenüber der DHZ. Ebenso kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer für Arztbesuche Urlaub nimmt. Im Gegenteil: Wer im Urlaub krank wird, dem bleibt sogar der Urlaubsanspruch erhalten, sofern eine Krankmeldung vorgelegt wird.

Erfolgt eine elektronische Krankmeldung (AU), die automatisch an den Arbeitgeber übermittelt wird, muss der Arbeitnehmer nicht einmal selbst aktiv werden. Etwas knifflig wird es bezüglich Arztbesuchen während der Arbeitszeit, wenn im Arbeitsvertrag Gleitzeit vereinbart ist. Das bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit frei einteilen kann.

Das Gesetz regelt, dass bei Arztbesuchen, die nicht lange dauern, trotzdem die Vergütungspflicht fortbesteht.

Tjark Menssen, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Arbeitnehmer mit Gleitzeit-Regelung: Was sie zu Arztbesuchen wissen sollten

„Hier gilt, dass Arbeitnehmer für einen Arztbesuch in der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen können, wenn keine ausdrückliche anderweitige Regelung besteht“, heißt es in einem Servicebeitrag der Gesellschaft ver.di Bildung in Berufung auf ein Gerichtsurteil des Landgerichts Hamm vom 11. Dezember 2001. Ebenfalls aufpassen müssen Arbeitnehmer, wenn das eigene Kind oder ein naher Familienangehöriger krank werden und eine Begleitung zum Arzt benötigen.

Auch in solchen Fällen muss zwischen akuter Krankheit und planbaren Untersuchungen differenziert werden. Im zweiten Fall „muss ich versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen“, sagt Fachanwältin Oberthür. Ist das nicht möglich, kann auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen. Viele Unternehmen zeigen sich in solchen Fällen kulant und bieten etwa an, die Zeit an anderen Tagen nachzuholen oder in Form von Überstunden abzubauen.

Arzttermin mit Kind während der Arbeitszeit: Das müssen die Eltern beachten

Ist das Kind krank und muss zu Hause betreut werden, ist das Thema Arztbesuch während der Arbeitszeit ohnehin nicht relevant – dann kann der Kinderarzt das Muster 21 („Kinderkrankmeldung“) ausstellen. Das bedeutet, der Erziehungsberechtigte ist von seiner Arbeit freigestellt und bekommt von der Krankenkasse eine Lohnersatzleistung. Doch Vorsicht, eine Freistellung für Eltern gilt nur für Kinder unter 12 Jahren, wie Merkur.de berichtet.

Das Fazit zum Thema Arztbesuch während der Arbeitszeit: Grundsätzlich sind Arzttermine möglich, sofern ein akuter medizinischer Bedarf besteht, es keine Termine außerhalb der Arbeitszeit gibt oder eine Behandlung nur zu einer bestimmten Zeit erfolgen kann. Umgekehrt sollten planbare Arzttermine wie Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Dasselbe gilt, wenn das eigene Kind oder ein pflegebedürftiger Familienangehöriger zum Arzt müssen.

Kinderklinik
Termine beim Kinderarzt sollten nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit erfolgen – doch auch hier gelten die bekannten Ausnahmen. © Sebastian Gollnow/dpa

Arztbesuche sind während der Arbeitszeit möglich – aber es gibt Ausnahmen

Arbeitet ein Arbeitnehmer in Gleit- oder Teilzeit, können abweichende Regeln gelten. Dasselbe gilt für Auszubildende, die noch zur Vorsorgeuntersuchung müssen. In solchen Einzelfällen kann ein klärendes Gespräch mit der Arbeitgeberseite sinnvoll sein. Manche Ärzte bieten zudem gesondert Sprechstunden am Abend für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an. Auch sollte man immer darauf achten, ob im Arbeits- und Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gesonderte Regeln vereinbart sind.

Auf der sicheren Seite sind Arbeitnehmer immer, wenn sie anstehende Arzttermine während der Arbeitszeit ihrem Vorgesetzten so schnell wie möglich mitteilen. Was viele zudem gerne bei einer Krankmeldung vergessen: „Auch wenn eine Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, muss man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man weiterhin krank ist“, sagt DGB-Rechtsexpertin Menssen. Hier genügt schon ein kurzer Anruf, eine Mail oder eine Nachricht über andere Kommunikationskanäle.

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