einer Yougov-Umfrage fürs Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angegeben, dass ihrer Meinung nach „Böllern zu Silvester aus Umwelt- und Sicherheitsgründen verboten“ werden sollte.
Update vom 23. November, 14:35 Uhr: Der Streit um das Feuerwerksverbot an Silvester geht in die nächste Runde: Während die SPD-geführten Bundesländer ein generelles Böller- und Raketenverbot beschließen wollen, kontern nun die CDU-Länder mit einem Gegenvorschlag: Sie wollen kein allgemeines Verkaufsverbot für Silvesterböller. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll der Verkauf und das Mitführen von Pyrotechnik in den CDU-Ländern nicht untersagt werden. Stattdessen solle es einen Appell geben sowie ein Verbot von Feuerwerk auf belebten Plätzen, so wie das beispielsweise in Stuttgart bereits der Fall ist. In Baden-Württemberg liegt die Entscheidung über die Vorgehensweise an Silvester bei den jeweiligen Kommunen.
Ein umfassendes Feuerwerksverbot ist in Baden-Württemberg trotz Corona nicht zu erwarten. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich bezüglich eines generellen Verbotes zuletzt skeptisch gezeigt: „Entscheidend ist, ob Feuerwerk zum Pandemiegeschehen beiträgt. Das sehe ich erstmal nicht“, so der Landesvater. Eine vorerst endgültige Entscheidung wird am Mittwoch (25. November) erwartet; dann beraten Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Dessen ungeachtet haben einige Baumärkte, wie das Mannheimer Unternehmen Bauhaus, angekündigt für Silvester 2020 kein Feuerwerk zu verkaufen*.
Erstmeldung vom 23. November, 13:05 Uhr: Wie in diesem Jahr Silvester gefeiert werden wird, ist in vielen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg* derzeit noch völlig ungewiss. Angesichts zunehmender Infektionen mit dem Coronavirus*, rechnen viele bereits damit, dass die Lockdown-Phase sogar noch bis zum Jahreswechsel verlängert werden könnte. Wegen der Rekord-Zahlen an Neuinfektionen ist derzeit an Silvester-Partys in geschlossenen Räumen nicht zu denken. Und auch öffentliche Versammlungen unter freien Himmel, könnten 2020 wesentlich kleiner oder sogar ganz ausfallen.
Um die Bürger*innen nicht weiter im Unklaren zu lassen, wollen Bund und Länder am Mittwoch (25. November) schaffen. In welchem Rahmen die Menschen Weihnachten und Silvester 2020 verbringen können, soll dann endlich geklärt werden.
Wie HEIDELBERG24* berichtet, hat die Landeshauptstadt Stuttgart zu Silvester 2020 ein Feuerwerksverbot durchgesetzt*. Auf Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsstabs Stuttgart* wird es nun zu Silvester ein Alkohol- und Pyroverbot für bestimmte Straßen und Plätze geben.
Stadt | Stuttgart |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Einwohnerzahl | 634.830 (2019) |
Oberbürgermeister | Fritz Kuhn (Grüne) |
„Wir alle wollen das neue Jahr nicht mit einer neuen Infektionswelle starten und wünschen uns, dass 2021 weniger belastend wird als 2020“, begründet der Oberbürgermeister die Entscheidung.
Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur wollen sich die Ministerpräsidenten bereits am Montag (23. November) – ohne die Kanzlerin – in einer Videokonferenz auf eine gemeinsame Linie im Kampf gegen das Coronavirus verständigen.
In diesem Zusammenhang soll bereits ein Beschlussentwurf vorliegen, der im Vorfeld heftige Spekulationen über das weitere Vorgehen ausgelöst hat. Der Entwurf geht auf Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller zurück, der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) inne hat.
Offenbar steht bereits fest, dass der Teil-Lockdown in seiner jetzigen Form bis 20. Dezember verlängert wird – auch weitere Verschärfungen bezüglich der Corona-Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen. Auch zu Weihnachten und Silvester 2020 nimmt das Positionspapier Stellung.
Bezüglich Böller und Raketen an Silvester zeichnet sich eine strikte Linie gegen das traditionelle Feuerwerk ab. Verkauf, Kauf und Zünden von Feuerwerk soll verboten werden. Ziel des Feuerwerk-Verbots ist die Entlastung der Einsatz- und Hilfskräfte. Ärzte und Krankenpfleger sollen sich nicht auch noch um alkoholisierte Menschen kümmern müssen, die durch Feuerwerkskörper und Böller verletzt worden sind. Im europäischen Nachbarland Holland ist aus diesem Grund bereits ein generelles Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 beschlossen worden.
Hinsichtlich der Kontaktbeschränkung ist eine Verlängerung der Anti-Corona-Maßnahmen über den 30. November hinaus zu erwarten. Als weiterer Stichtag gilt der 20. Dezember: Werden bis hierher keine deutschlandweit eindeutig sinkenden Corona-Fallzahlen erreicht, können die Maßnahmen abermals um jeweils 14 Tage verlängert werden.
Auf dieser Grundlage werden für Silvester 2020 und die Weihnachtsfeiertage zwei Alternativen bezüglich der Personen-Obergrenze diskutiert.
Bei den Vorschlägen für die Weihnachtstage soll es in dem Entwurf noch eckige Klammern geben – das bedeutet: Über deren Inhalt muss noch beraten werden. So sollen nach den Vorstellungen des MPK-Vorsitzes die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen über die Weihnachtstage (vom 21. bis zum 27. Dezember) erweitert werden. Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen sollen von zehn auf maximal fünf Personen reduziert werden.
Es gibt auch die Überlegung, diesen Zeitraum sogar vom 21. Dezember bis zum 3. Januar auszudehnen, dabei aber die Beschränkung auf maximal zehn Personen festzulegen.
Kinder bis 14 Jahre sollen bei beiden Varianten jeweils ausgenommen werden. Mit dieser Regelung solle „Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familien und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es in dem Entwurf.
Die Vorschläge der MPK für Personen-Obergrenzen an den Weihnachtstagen nochmals im Überblick:
Zudem wird an die Bürger*innen appelliert, man solle sich wo immer möglich vor und nach den Feiertagen in eine mehrtägige b begeben. Dabei handelt es sich aber nicht um eine verbindliche Regel, sondern lediglich um eine Empfehlung zur Eindämmung des Coronavirus. (esk/dpa) *HEIDELBERG24 ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks