1. Mannheim24
  2. Baden-Württemberg

Maskenpflicht in BW: Hier greift das 2G-Modell

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Daniel Hagen

Kommentare

Baden-Württemberg - Ab dem 15. Oktober tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Darin enthalten ist auch ein 2G-Optionsmodell für die Maskenpflicht in Gaststätten und bei Veranstaltungen.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Mittwoch (13. Oktober) eine neue Corona-Verordnung* beschlossen. Diese soll schon ab Freitag (15. Oktober) in Kraft treten. Für ungeimpfte Personen könnte es dadurch noch schwieriger werden, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Geimpfte und Genesene werden allerdings an vielen Orten von der Maskenpflicht befreit. Möglich macht das ein sogenanntes 2G-Optionsmodell, wie es das Bundesland Hamburg bereits Ende August eingeführt hat. Was das genau bedeutet und wie es umgesetzt werden soll, erklärt HEIDELBERG24*.

Baden-Württemberg wird auch in der neuen Corona-Verordnung mit dem Stufensystem weiterarbeiten. Dieses regelt anhand der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Belegung der Intensivstationen, ob sich eine Region in der Basis-, Warn- und Alarmstufe befindet. Jede davon kommt mit eigenen Maßnahmen und Verschärfungen daher. Komplett neu ist hingegen das bereits angekündigte 2G-Optionsmodell*, das an die Basisstufe gekoppelt ist. Es besteht also nur so lange, bis der Hospitalisierungsinzidenz einen Wert von 8 oder höher erreicht oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden.

Baden-Württemberg: Neue Corona-Verordnung tritt in Kraft – mit 2G-Modell

„Die Zahlen bewegen sich auf einem Plateau, nach wie vor sind es überwiegend nicht geimpfte Personen, die mit schweren Verläufen auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Gleichzeitig ist die Impfquote weiter angestiegen. Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität“, sagt der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. Entscheiden sich Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option, lassen also nur Geimpfte und Genesene zu, müssen die Gäste keine Maske mehr tragen! Zudem unterliegen Veranstaltungen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern keiner Personenobergrenze mehr.

Sobald sich eine Einrichtung für das neue 2G-Modell entscheidet, muss das am Laden kenntlich gemacht werden. Besucher müssen dann ihren Impfausweis oder ihren Genesungsnachweis vorzeigen, um eingelassen zu werden. Beschäftigte müssen aber weiterhin eine Maske tragen, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen verboten ist. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre dürfen ebenfalls das Geschäft betreten. Sollten sie aus irgendeinem Grund nicht mehr zur Schule gehen, wird allerdings ein negativer Antigenschnelltest benötigt – der schnell sehr teuer werden kann*.

Baden-Württemberg: An diesen Orten entfällt bei 2G die Maskenpflicht

Auch für Dampfbäder, Dampfsaunen, Warmlufträumen und ähnliche Einrichtungen gilt das 2G-Optionsmodell. Zudem gibt es bei Veranstaltungen keine Obergrenze für Besucher mehr. Die hat bisher bei 25.000 Personen gelegen. Schulen schränken das Tragen der Masken ab 18. Oktober ebenfalls ein*. Bei diesen Gelegenheiten wird die Maskenpflicht auch abgeschafft:

Sollten der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivstationen steigen und damit die Warnstufe ausgerufen werden, dürfen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen die Außengastronomie mit einem negativen PCR-Test wieder betreten. Für geschlossene Räume gilt aber weiterhin 2G. Das gilt auch für Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien, Spielhallen und andere Vergnügungseinrichtungen. (dh) HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare