Corona-Verordnung von BW: Massive Lockerungen – was aktuell gilt
In Baden-Württemberg laufen am Samstag (2. April) nahezu alle Covid-Schutzmaßnahmen aus. Heißt im Klartext: Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen fallen weg.
Update, 29. März: In Baden-Württemberg* wird die Hotspot-Regel nicht zur Anwendung kommen. Die grün-schwarze Koalition habe entschieden, die Regel nicht anzuwenden und nahezu alle Covid-Schutzmaßnahmen auslaufen zu lassen, heißt es nach Informationen der Deutschen-Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie werden ab 2. April in Folge massive Lockerungen in Kraft treten.
Bundesland | Baden-Württemberg |
Landeshauptstadt | Stuttgart |
Einwohnerzahl | 11.103.043 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 35.751 km² |
Ministerpräsident | Winfried Kretschmann (Grüne) |
Lockerungen-Welle ab Samstag in BW: Grüne und CDU lehnen Hotspot-Regel ab
Die Landesregierung von Baden-Württemberg begründet ihre Entscheidung mit der Befürchtung, dass die neue Hotspot-Regel von Gerichten gekippt werden könnte. Größter Kritikpunkt ist, dass im neuen Infektionsschutzgesetz nicht klar definiert ist, was explizit als Hotspot angesehen wird und was nicht. Das neue Gesetz sei „handwerklich schlecht gemacht und schwerfällig“, kritisiert Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann im SWR-Interview.
Eine Überprüfung vom Sozialministerium hatte zudem ergeben, dass in Baden-Württemberg aktuell die Voraussetzungen für eine solche Hotspot-Regel nicht erfüllt werden. In Folge treten ab Samstag eine ganze Reihe von Lockerungen in Kraft, die ab Sonntag offiziell gelten. Das sind die zwei wichtigsten Lockerungen:
- Die Maskenpflicht in Innenräumen fällt weg.
- Es gibt keine Zugangsbeschränkungen (2G, 2G-Plus oder 3G) mehr.
Kretschmann appelliert an die Menschen in Baden-Württemberg, in Innenräumen weiter freiwillig eine Maske zu tragen, denn: „So schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“
Corona-Verordnung: Regel-Verlängerung abgelegt – an dem Tag fallen die Maßnahmen
Update vom 28. März: Baden-Württemberg, Bayern und drei weitere Bundesländer sind mit ihrem Antrag gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln samt Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen nochmal um vier Wochen zu verlängern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt zudem die Forderung mehrere Länder ab, die Hotspot-Regeln im Infektionsschutzgesetz nachzubessern.
„Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht“, erklärt Lauterbach und fordert sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Bundesländer hätten das Recht und die Pflicht, ihre Bürger zu schützen. Das bedeutet, dass nach der Übergangsfrist bis zum 2. April so gut wie keine Schutzmaßnahmen mehr verhängt werden
Corona-Verordnung in BW: „Freedom Day“ – an diesem Tag sollen alle Regeln fallen
Erstmeldung: Auch Millionen Menschen in Baden-Württemberg haben auf die langersehnten Corona-Lockerungen am 20. März gehofft. Doch der sogenannte „Freedom Day“ ist im Südwesten verpufft, weil die Landesregierung auf die Bremse getreten* ist, wie HEIDELBERG24* berichtet.
Baden-Württemberg: Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen vor dem Aus
Dennoch zeichnet sich ein baldiges Ende der meisten Coronavirus*-Schutzmaßnahmen ab: Ministerpräsident Winfried Kretschmann machte am Montagabend (21. März) deutlich, dass er keine rechtliche Grundlage für eine Verlängerung der Auflagen über den 2. April hinaus sieht.
Vielmehr befürchtet der Grünen-Politiker, dass Gerichte eine solche Hotspot-Regelung des Landes kippen könnten: „Wir sehen ja immer: Es klagen Menschen dagegen, dann sammeln das die Gerichte ein“, so der Landesvater im SWR. Heißt im Klartext: Voraussichtlich nach der Übergangsfrist bis zum 2. April dürften auch im Südwesten die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen fallen.

Baden-Württemberg: Kretschmann hält „Hotspot“-Regelung nicht für rechtssicher
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes hätte das Land in eigener Verantwortung weitergehende Auflagen für jeweils auszurufende „Hotspots“ beschließen können: „Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier, aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig“, so Kretschmann im SWR.
Und der 73-jährige Ministerpräsident ergänzte mit Blick auf den Bund: „Das ist handwerklich so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können.“ In Koalitionskreisen hieß es am späten Montagabend, damit sei die Hotspot-Option beerdigt.

Im Südwesten: Kontaktbeschränkungen seit 19. März weg
Am Samstag waren im Südwesten die monatelang geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Wie alle anderen Bundesländer nutzt „The Länd“ seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können.
Die grün-schwarze Koalition hatte erwogen, nach einer Übergangsphase von Anfang April an ganz BW zum „Hotspot“ zu erklären, um wegen der hohen Inzidenzen noch länger an Schutzmaßnahmen wie Masken und Zugangsbeschränkungen festhalten zu können. Es gab aber auch hier rechtliche Bedenken, ob das Bundesgesetz eine solche Regelung für ein ganzes Land hergibt.
Baden-Württemberg: Schärfere Hotspot-Regeln bei Krankenhaus-Überlastung?
Gedacht sind die schärferen Hotspot-Regeln eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen und bei einer Überlastung der Krankenhäuser. Darüber müsste der Landtag beschließen.
Der Regierungschef erneuerte seine Kritik an der Ampel-Regierung, dass sie mit dem Gesetz den Ländern die Instrumente für ein Gegensteuern in der Pandemie aus der Hand nehme. Er verstehe nicht, wie man den Feuerlöscher wegschmeißen könne, wenn es noch brennt: „Vorbei ist die Pandemie leider noch nicht.“
Corona in BW: Kretschmann sieht Corona-Lage „entspannter wie früher“
Kretschmann, Anfang März selbst positiv auf Corona getestet*, sieht aber wegen der milderen Omikron-Variante auch Grund zu Optimismus, weil längst nicht mehr so viele Covid-Patienten auf den Intensivstationen landen. Seine Gefühlslage beschrieb er so: „Entspannt nicht, aber entspannter wie früher.“
Bezüglich der allgemeinen Impfpflicht ist der bekennende Befürworter Kretschmann jedoch mehr als skeptisch: Der Politiker befürchtet nämlich, dass die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus doch nicht kommen wird: „Daran darf man - wie es so aussieht - einige Zweifel haben.“
Mehr als 30.000 Neuinfektionen im Südwesten
„Es sieht im Moment nicht so aus, als ob sich der Bundestag da auf eine Linie einigen kann. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt“, so Kretschmann bissig. Er selbst hatte sich Ende November - mitten in der vierten Corona-Welle - für eine rasche Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht ausgesprochen.
Während die Regierungschefs der Länder einhellig dafür plädieren, gehen im Bundestag die Meinungen stark auseinander. Die Ansichten gehen quer durch die Fraktionen, es ist im Moment unsicher, ob sich ein Antrag für eine Impfpflicht durchsetzt.
In Baden-Württemberg grassiert derweil das Virus weiter, das Landesgesundheitsamt meldete 30.564 neue Infektionen. Die 7-Tage-Inzidenz stieg auf 1951,6 Ansteckungen je 100.000 Einwohner. Am Vortag hatte die Inzidenz bei 1.942,3 gelegen, vor einer Woche bei 1.901,1. (pek mit dpa)