Corona-Verordnung BW: Leichte Lockerungen – was jetzt wieder möglich ist
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg angepasst und Lockerungen in einzelnen Bereichen vorgenommen. Das sind die Änderungen.
Update vom 9. Februar: Ab Mittwoch (9. Februar) gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die wichtige Änderungen für den Einzelhandel, aber auch für öffentliche Veranstaltungen beinhaltet. Demnach fällt die 3G in Alarmstufe I für den Einzelhandel komplett weg. Somit müssen Kunden jetzt nicht mehr nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, um einen Laden zu betreten. Diese Forderungen haben vor kurzem noch mehrere große Unternehmen wie Aldi, Rewe oder Lidl gestellt.
Auch bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater, Oper, Konzerte, Filmvorführungen, Stadtführungen sowie Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse ändert sich einiges. So dürfen in Alarmstufe I wieder mehr Besucher daran teilnehmen.
- In geschlossenen Räumen: Bei maximal 50 Prozent Auslastung genügt 2G, sofern es sich nicht um mehr als 2.000 Personen handelt. Optional sind auch bis zu 4.000 Personen möglich, wenn 2G plus gilt.
- Im Freien: Bei maximal 50 Prozent Auslastung genügt 2G, aber nur mit maximal 5.000 Zuschauern. Bei 2G plus sind sogar bis zu 10.000 Personen erlaubt.
- Weiterhin müssen bei mehr als 500 Besuchern feste Steh- und Sitzplätze zugewiesen werden, wovon maximal zehn Prozent Stehplätze sein dürfen.
- Volks- und Stadtfeste dürfen ebenfalls mit 2G und einer Auslastung von 50 Prozent bis zu 5.000 Besucher zulassen, bei 2G plus sogar bis zu 10.000.
Corona-Verordnung BW: Kontaktdaten-Erhebung abgeschafft
Eine weitere große Neuheit ist die Abschaffung der Kontaktdaten-Erhebung. Davon ausgenommen sind aktuell noch Pflegeheime und Krankenhäuser sowie Clubs und Diskotheken. In diesen Bereichen müssen aber keine Kontaktdaten mehr erbracht werden:
- Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse
- Stadt- und Volksfeste
- Museen, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und andere Kultureinrichtungen
- Bei religiösen Veranstaltungen
- Beherbergungsbetriebe
- Gastronomie
- Externe Gäste in Mensen und Cafeterien
- Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Casinos oder Wettbüros
- Messen und Ausstellungen
- Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.
- Körpernahe Dienstleistungen
- Touristische Verkehre wie Ausflugsschifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.
- Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen
- Außerschulische Bildung wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Bildungsangebote wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse
- Prostitutionsstätten
Lockerungen in BW: Landesregierung passt Corona-Verordnung an – Das ist geplant
Erstmeldung vom 8. Februar: Die Corona-Zahlen in Heidelberg* und ganz Baden-Württemberg* explodieren. Am Montag (7. Februar) teilte das für die Erfassung der Werte zuständige Landesgesundheitsamt (LGA) mit, dass derzeit 1.555.709 bestätigte SARS-CoV-2-Infektionen bekannt sind – das sind 19.591 Fälle mehr, als noch am Sonntag. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt laut HEIDELBERG24* mit 1.515,3 weiter über der Marke von 1.500 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner und binnen sieben Tagen.
Experten gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl an Covid-19-Infektionen* in Baden-Württemberg deutlich höher ist. Von einer großen Dunkelziffer ist auszugehen, weil viele Gesundheitsämter aufgrund der extremen Fallzahlen überlastet sind und Infektionen schon längst nicht mehr zurückverfolgt werden können. Hinzu kommt, dass eine Infektion mit der „Omikron“-Mutation meist milder verläuft und Infektionen nicht unbedingt erkannt werden, wenn der Betroffenen sich nicht zufällig testet.
Neue Corona-Verordnung für BW: Wichtige Neuerung für Veranstaltungen naht
Dass ‚Omikron‘-Infektionen oft milder verlaufen und folglich weniger oft stationäre Behandlungen in einer Klinik notwendig sind, ist ein wichtiger Punkt, welcher auch die Landesregierung von Baden-Württemberg beschäftigt. Der Grund: Sofern die Lage in Kliniken weiter stabil ist, lassen sich starke Einschränkungen wie in der aktuellen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg* bloß schwer rechtfertigen. Daher soll das Regelwerk an die derzeitige ‚Omikron‘-Welle angepasst werden.
Die Deutsche-Presse-Agentur (DPA) teilt mit, dass der Ministerrat schon am Dienstag (8. Februar) in Stuttgart eine neue Corona-Verordnung beschließen will, mit der in Sport und Kultur wieder mehr Zuschauer zugelassen werden sollen. Die Anpassung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-plus-Regel bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind. Wenn ein Veranstalter bloß die 2G-Regel anwenden will, sind maximal 5.000 Besucher möglich.
Neue Corona-Verordnung für BW: Gastro-Besuche sollen bald einfacher werden
Und auch die Vorgaben für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sollen angepasst werden. Berichten der DPA zufolge sollen in geschlossenen Räumen maximal 4.000 Menschen zugelassen sein, sofern die 2G-Plus-Regel eingehalten wird. Wenn bloß die 2G-Regel angewendet wird, sind in geschlossenen Räumen bloß 2.000 Personen erlaubt. Aber: Auch in geschlossenen Räumen will das Land bloß eine Auslastung von maximal 50 Prozent zulassen, die Veranstalter beachten müssen.
- Veranstaltung im Freien: maximal 10.000 Personen (2G-Plus) oder maximal 5.000 Personen (2G) – und: maximal 50 Prozent Auslastung
- Veranstaltung in geschlossenen Räumen: maximal 4.000 Personen (2G-Plus) oder maximal 2.000 (2G) – und: bloß maximal 50 Prozent Auslastung
Bund und Länder hatten sich eigentlich auf eine maximale Auslastung von 30 Prozent verständigt – in Baden-Württemberg es wohl etwas lockerer gesehen. Doch Neuerungen gibt es nicht bloß in Sachen Veranstaltungen. Laut der DPA wird mit der neuen Corona-Verordnung auch der Gastro-Besuch in Baden-Württemberg* wieder einfacher. Der Grund: Das Land will künftig auf eine Erfassung der Kontaktdaten verzichten – Luca-App und Zettel-ausfüllen ist also bald wohl nicht mehr erforderlich.
Neue Corona-Verordnung für BW: Das soll sich in Schulen und Kitas ändern
Mit der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg will die Landesregierung zudem die Teststrategie für Schulen und Kitas final absegnen. Demnach sollen die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kindertagesstätten bis zu den Osterferien – also bis Mitte April, fortgesetzt werden. Kostenpunkt: Knapp 95 Millionen Euro. Aus einer Vorlage des Sozialministeriums geht hervor, dass geplant ist, dass sich ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiter dreimal die Woche testen müssen.
- Ungeimpfte Kinder und Jugendliche: Mindestens drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche – auch Schüler, deren Impfung älter als drei Monate ist und die nicht geboostert sind.
- Frisch genesene/geimpfte/geboostert Schüler und Lehrer sollen zweimal pro Woche ein kostenloses Testangebot in der Einrichtung bekommen.
Bieten Schulen oder Kitas in Baden-Württemberg PCR-Tests an, reichen für ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwei Testungen pro Woche aus. Neu ist zudem, dass auch Schüler und die Testpflicht fallen, deren Zweitimpfung schon älter als drei Monate ist und die nicht geboostert sind. Wegen der hohen 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg sollen zudem Lehrer und Schüler – die geboostert oder frisch genesen sind – freiwillig zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest machen können.
Neue Corona-Verordnung für BW: Bald neue Lockerungen? Sprecher mit Klartext
In Sachen neue Lockerungen erklärte ein Regierungssprecher der DPA, dass das Land „grundsätzliche Überlegungen“ für eine Phase nach der Omikron-Welle anstelle. Dennoch müsse man weiter das Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen. Über solche kommenden neuen Lockerungen in Baden-Württemberg* informiert derzeit echo24.de* in einer Übersicht. Grundsätzlich kann das Land an zwei wichtigen Stellen schrauben. *HEIDELBERG24 und ECHO24 sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.