Neue Corona-Verordnung in BW: Diese strengen Regeln gelten jetzt
Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln weiter verschärft. Die Maßnahmen gehen zum Teil über die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde hinaus.
Am Donnerstag, 2. Dezember, wurden in der Bund-Länder-Runde weitere Maßnahmen beschlossen*, um der Lage in Deutschland Herr zu werden. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am späten Freitagabend, 3. Dezember, eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die Maßnahmen im Land werden damit ab dem heutigen 4. Dezember drastisch verschärft.
Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II in Baden-Württemberg im Einzelnen:
2G Plus in folgenden Bereichen*:
- Freizeit- und Kultureinrichtungen
- Gastronomie
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten usw.,
- touristischer Verkehr (darunter z.B. auch Skilifte)
- Zoos und botanische Gärten
Freizeit:
- Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten
- Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen: maximal 50 Prozent Auslastung erlaubt, jedoch nie mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer
Einzelhandel:
- 2G überall dort, wo es nicht um die Grundversorgung geht
Alkoholverbot:
- Verbot von Verkauf und Konsumierung von Alkohol auf öffentlichen Plätzen (werden von Städten und Gemeinden festgelegt)
Silvester:
- Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen ebenfalls verboten
Kontaktbeschränkungen:
- ein Haushalt mit Ungeimpften darf sich mit maximal einer weiteren Person treffen
Ausgangsbeschränkung:
- In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.
* Für Testpflicht-Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regel in Baden-Württemberg gelten ab sofort folgende Punkte:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind UND Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: 2G-plus-Regelung auch für Geimpfte
Update vom 3. Dezember, 21.00 Uhr: Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln* ab dem 4. Dezember 2021. Die neue Verordnung wird voraussichtlich noch heute (3. Dezember) 2021 im Umlaufverfahren beschlossen und tritt am 4. Dezember in Kraft, wie echo24.de* bereits berichtete.
Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2. Dezember 2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage in Baden-Württemberg* macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt, wie es auf der offiziellen Internetseite der Landesregierung Baden-Württembergs heißt.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Geboosterte müssen bei 2G-plus-Regelung keinen Test vorlegen
Die neue Corona-Verordnung sieht aber nicht nur Verschärfungen vor, sondern enthält auch Ausnahme-Regelungen für Geboosterte. Im Klartext heißt das: Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte* – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben, wie echo24.de* in einem separaten Artikel bereits berichtete.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: 2G Plus in Restaurants kommt
Update vom 3. Dezember, 10 Uhr: Dazu sind schon vor endgültiger Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg erste Details bekannt geworden. Die Deutsche Presse-Agentur dpa erfuhr aus Regierungskreisen, dass Restaurantbesuche künftig auch für Geimpfte und Genesene mühsamer werden.
Demnach soll bereits ab Samstag, 4. Dezember 2021, in Baden-Württemberg in der Gastronomie grundsätzlich die 2G-Plus-Regel gelten*, wie auch bw24.de* berichtet. Das bedeutet, dann müssen die Geimpften und Genesenen, die ein Restaurant oder Café besuchen wollen, zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen.
Außerdem berichtet der SWR von einer weiteren Regelverschärfung, die laut Regierungskreisen bereits bekannt sein soll. Demnach werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Situation grundsätzlich untersagt. Sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen erhalten somit eine harte Obergrenze von 750 Personen.

Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Verschärfungen ab Samstag
Erstmeldung vom 2. Dezember: Das Staatsministerium begründet das Vorgehen mit der besonders prekären Situation in Baden-Württemberg. Über mögliche Verschärfungen der Corona-Regeln hatte echo24.de* schon vor der Bund-Länder-Runde berichtet.
Auch sollen unter anderem Weihnachtsmärkte geschlossen sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aufgrund der extremen Corona-Lage in Baden-Württemberg* deutlich stärker eingeschränkt werden. Die im Land bereits gültigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – ein Haushalt plus eine weitere Person – bleiben nach Informationen der Deutschen-Presse-Agentur (DPA) weiter bestehen. Eine neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg soll schon ab Samstag, 4. Dezember, in Kraft treten.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Böllerverbot an Silvester
Laut Staatsministerium soll die neue Verordnung am Freitag, 3. Dezember, im Umlaufverfahren in beschlossen werden. Alle in der Bund-Länder-Runde beschlossenen Verschärfungen sollen in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Dazu gehört zum Beispiel eine Ausweitung von 2G – geimpft und genesen – im Einzelhandel auf das ganze Land. Bisher ist die 2G-Vorschrift nur in Hotspot-Regionen* im Einzelhandel in Kraft. Zudem werden alle Clubs und Diskotheken komplett dicht gemacht.
Die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg:
- Ausweitung von 2G im Einzelhandel (mit Ausnahmen)
- Schließung von Clubs und Diskotheken
- An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
- Alle Weihnachtsmärkte im Land werden geschlossen
- Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen werden eingeschränkt
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben weiter bestehen
Neue Einschränkungen für alle auch an Silvester: Am 31. Dezember sowie am Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot im Land ausgesprochen. Über das in der Bund-Länder-Runde beschlossene Böllerverbot* hatte echo24.de* im Vorfeld schon berichtet. Heißt im Klartext: An Silvester wird in Baden-Württemberg weder geböllert noch in der großen Masse gefeiert. Wer sich also schon aufs Raketenzünden und feiern an Silvester gefreut hatte, wird auch 2021 wieder enttäuscht.
Baden-Württemberg: Kretschmann kündigt verschärfte Corona-Maßnahmen an
„Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Corona-Maßnahmen notwendig“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die erste Grundregel laute für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die vierte Welle vor Weihnachten in Deutschland abzuflachen.
Kretschmann begrüßt, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz in der Bund-Länder-Runde zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund, nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, welche allen Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt.“ Zum Hintergrund: Das derzeit in Deutschland geltende Infektionsschutzgesetz* sieht Beschränkungen nur bis zu einem gewissen Maß vor. Schulschließungen oder komplette Lockdowns für alle sind nicht möglich.
Baden-Württemberg: Die Länder fordern vom Bund eine rechtliche Grundlage
Damit solche schweren Rechtseinschränkungen von Gerichten nicht gekippt werden, benötigen die Länder eine Rechtsgrundlage. Die epidemiologische Notlage war Ende November ausgelaufen. Laut Kretschmann nutzen die Bundesländer ihr Instrumentarium an möglichen Maßnahmen im Kampf gegen Corona voll aus. Dieses reiche in der derzeit prekären Lage aber nicht mehr aus, sagt Kretschmann. Wenn der Bund nachbessert, könnten die Länder bald noch weitaus schärfere Maßnahmen ergreifen.
Und dass in Berlin über weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie entscheiden wird, ist sicher. Nach der Bund-Länder-Runde wird zum Beispiel eine Impfpflicht in Deutschland* immer wahrscheinlicher. Im Bundestag soll schon bald darüber abgestimmt werden. Gut möglich also, dass auch der Handlungsspielraum für die Länder wieder erweitert wird und somit auch in Baden-Württemberg wieder Knallhart-Maßnahmen möglich werden. *echo24.de und *bw24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.